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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuersenkung

    Aufteilung von Menüpreisen und Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Milch

    | Das FM Schleswig-Holstein beantwortet Spezialfragen der Gastronomie zur aktuellen Absenkung der Umsatzsteuer. |

     

    1. Gesamtkaufpreisaufteilung von Menüpreisen in der Gastronomie sowie von Pauschalpreisen in der Hotel- und Veranstaltungsbranche

    Zur Frage der Aufteilung des Gesamtentgelts von sog. Kombiangeboten aus Speisen inklusive Getränken und zur Schätzung des nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Anteils bei Beherbergungsleistungen hat das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit dem Schreiben vom 2.7.2020 (III C 2 - S 7030/20/10006 :006, Abruf-Nr. 217078) für den Zeitraum 1.7.2020 bis 30.6.2021 pauschalierende Aufteilungsregeln in Abschn. 10.1 Abs. 12 und Abschn. 12.16 Abs. 12 Satz 2 UStAE getroffen.

     

    2. Anwendung auf Milch und Milchmischgetränke

    Die zum 1.7.2020 neu eingeführte befristete Regelung des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG schließt die Abgabe von Getränken von der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes aus.