· Fachbeitrag · Umsatzsteuersenkung
Auswirkung auf die Voranmeldungen ab Juli 2020
| Zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage wurden ab 1.7.2020 die Umsatzsteuersätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % gesenkt. Das hat Auswirkungen auf die Umsatzsteuer-Voranmeldung. |
1. Keine neuen Vordrucke, aber …
Auch dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), dem die Entwicklung der Vordrucke für die Umsatzsteuer-Voranmeldung obliegt, war die Umsatzsteuersenkung offensichtlich zu kurzfristig. Für den Absenkungszeitraum werden keine neuen Vordrucke aufgelegt und lediglich die Ausfüllanleitung neu bekannt gegeben (BMF, Schreiben vom 1.7.20).
2. … neue Eintragungsregeln!
Auch wenn die bisherigen Vordrucke für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 damit auch im zweiten Halbjahr weitergenutzt werden, ergeben sich im Hinblick darauf, wie die Umsätze konkret zu melden sind, zum Teil gravierende Unterschiede:
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