· Fachbeitrag · Verfügung der OFD Frankfurt
Warenlieferungen in und aus Konsignationslagern
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dortmund
| Die OFD Frankfurt hat die grundlegende Verfügung zu den Lagergeschäften neu aufgelegt. |
Begriff
Ein Konsignationslager ist ein Warenlager, das ein Unternehmer bei einem Abnehmer unterhält und aus dem der Abnehmer bei Bedarf Waren entnehmen kann.
Grundsatz
Bei einem Konsignationslager bleibt der Lieferer (Konsignant) zivilrechtlicher Eigentümer der im Lager befindlichen Ware. Erst wenn der Abnehmer (Konsignatar) die Ware entnimmt, geht das Eigentum an dieser vom Konsig-nanten auf den Konsignatar über.
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