· Nachricht · Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Fristverlängerung bis 31.12.2020
| Unternehmer, die im EU-Ausland mit ausländischer Umsatzsteuer belastet wurden, können sich diese im sog. Vorsteuer-Vergütungsverfahren erstatten lassen. Für 2019 hätte der Online-Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern bis spätestens 30.9.2020 gestellt werden müssen. Wegen der Corona-Krise wird für diese Ausschlussfrist ausnahmsweise eine Fristverlängerung bis 31.12.2020 gewährt. |
Fundstelle
- BZSt, Meldung v. 15.10.20
Quelle: Ausgabe 12 / 2020 | Seite 942 | ID 46972914