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  • · Fachbeitrag · Vorsteuerabzug

    Verlängerung der 10 %-Grenze nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG

    Deutschland wurde mit Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1776 des Rates der Europäischen Union ermächtigt, auch weiterhin die anfallende Mehrwertsteuer auf Gegenstände und Dienstleistungen, die zu mehr als 90 % für private Zwecke genutzt werden, vollständig vom Recht auf Vorsteuerabzug auszuschließen.

     

    Nach dieser Ermächtigung darf Deutschland die Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG in der derzeitigen Fassung weiterhin anwenden. Diese Ermächtigung und damit die Weitergeltung der nationalen Vorschrift gelten zunächst bis zum 31.12.2024.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2022 | Seite 219 | ID 47975191

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