· Nachricht · Bundesfinanzministerium
Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ‒ ELStAM bei verschiedenen Lohnarten
| Das BMF hat in seinen Schreiben vom 7.8.13 und vom 25.7.13 auf die Möglichkeit hingewiesen, dass verschiedenartige Bezüge eines Arbeitgebers bei der Durchführung des Lohnsteuerabzugs aus Vereinfachungsgründen wie Bezüge aus unterschiedlichen Dienstverhältnissen behandelt werden können. Diese Nichtbeanstandungsregelung wird aus Billigkeitsgründen für das Kalenderjahr 2015 verlängert. |
PRAXISHINWEIS | Die Verlängerung gilt für die Lohnsteuererhebung auf den laufenden Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem 1.1.16 enden, und für die Lohnsteuererhebung auf sonstige Bezüge, die vor dem 1.1.16 zufließen. |
Quelle: ID 43058087