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  • 08.09.2015 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Vertrauensschutz für Bauleistende

    | Mit Beschluss vom 12.8.15 (15 V 2153/15 U) hat der 15. Senat des Finanzgerichts Münster in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass bei fehlender Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) einer Inanspruchnahme des Bauleistenden Vertrauensschutzgesichtspunkte entgegen stehen können. |