27.04.2022 · Nachricht ·
Privatliquidation
Wann die neue GOÄ kommt, bleibt ungewiss: Wer als (Chef-)Ärztin/Arzt privat abrechnet, muss weiter mit „eingefrorenen“ Honoraren und einem veralteten Leistungsverzeichnis arbeiten. Die einzige Möglichkeit, noch Gewinne zu erzielen, ist, die bestehenden Möglichkeiten der aktuellen GOÄ zu nutzen. Wie das gelingt, erläutert die neue CB-Sonderausgabe „Faktor steigern – Honorar erhöhen“ (online unter iww.de/cb , Downloads).
25.04.2022 · Fachbeitrag ·
Gebührenbemessung
Im Gegensatz zum EBM, der auf Festpreisen basiert, offeriert die derzeit gültige GOÄ die Möglichkeit, die Honorare durch Anwendung von Steigerungssätzen variabel zu gestalten. Leider wird diese Möglichkeit, ...
14.04.2022 · Nachricht ·
Nuklearmedizin
Frage: „Bisher haben wir die Nr. 5420 GOÄ (Herz, Radionuklidventrikulographie in Ruhe) nur für Leistungen im stationären Bereich abgerechnet. Gibt es irgendwelche Bedenken, die Ziffer auch für ambulant erbrachte ...
08.04.2022 · Fachbeitrag ·
Coronapandemie
Die GOÄ-Hygienepauschale für erhöhte Hygienekosten im Zusammenhang mit der Coronapandemie ist seit dem 01.04.2022 nicht mehr berechnungsfähig. Zuletzt (seit dem 01.01.2022) war für diese Pauschale die Nr. 383 GOÄ analog (4,02 Euro beim Faktor 2,3) empfohlen worden. Dennoch können Ärztinnen und Ärzte erhöhte Hygienekosten im Rahmen der Privatliquidation berücksichtigen – über die Faktorsteigerung sowie die Abrechnung bestimmter Materialkosten.
07.04.2022 · Nachricht ·
Chirurgie
Frage: „Bei einer Arthroskopie des Kniegelenks wurde auch in der Kniekehle die diagnostizierte Baker-Zyste mit entfernt. Es handelt sich ja um eine mit Flüssigkeit gefüllte Zyste. Welches wäre die korrekte ...
31.03.2022 · Nachricht ·
Diagnostik
Frage: „Ich würde gern ein mobiles Ultraschallgerät kaufen, dass ich mit auf Visite nehme, um z. B. die Gefäße zu untersuchen. Allerdings können die damit angefertigten Ultraschallbilder nicht in unser ...
24.03.2022 · Nachricht ·
Datenschutz
Frage: „Eine private Krankenversicherung (PKV) verlangt mittlerweile die gesamte Patientenakte, um die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit einzelner Maßnahmen (z. B. Visiten, pflegerische Maßnahmen, Rehamaßnahmen, OPs) zu kontrollieren. Meines Wissens müssen Versicherungen bei einer Einrede anhand der Rechnung und des OP-Berichts (zu 99 Prozent geht es um die Auswertung von Operationen) argumentieren, warum sie diese oder jene Ziffer reklamieren. Bitte informieren Sie mich kurz, ob die PKV die gesamte ...