Frage: „Haben Sie einen Abrechnungsvorschlag für die intravaskuläre Ultraschalluntersuchung (IVUS; DocCheck-Beschreibung online unter iww.de/s7198 ) – nicht zu verwechseln mit der transluminalen Ultraschalluntersuchung nach Nr. 408 GOÄ? Bisher wurde diese Untersuchung, die in etwa dem Aufwand einer Dilatationsbehandlung im Bereich der Koronararterien entspricht, nach Nr. 5324 GOÄ analog abgerechnet. Dies findet bei einigen Privatversicherungen keinen Anklang. Angeboten wird Nr. 408 GOÄ (3,5-fach). Dies ...
Frage : „Ein ambulanter Privatpatient kommt wegen eines elektrischen Stromschlags in unsere Klinik. Er wird von 09:59 Uhr bis 17:00 Uhr am Monitor überwacht (NIBP, HF, SpO2, Resp.) Der Arzt ist in dieser Zeit nicht ...
Frage : „In unserer Abteilung versorgen wir Patienten u. a. auch mit Herzschrittmachern. Die Herzschrittmacheraggregate werden bei uns auf Konsignationslager gelegt und bei Bedarf implantiert. Bei ambulant ...
Frage: „In der letzten Zeit kommt es häufiger vor, dass die Versicherungen die Abrechnung der Nrn. 614/602 GOÄ als Wahlleistung beanstanden, wenn die Leistung an nicht ärztliches Personal delegiert wurde. Begründung: Bei Leistungen, die durch Angehörige von Heilhilfsberufen erbracht würden, denen die selbständige Erbringung solcher Leistungen als berufstypische Aufgabe zugewiesen ist, bedürfe es zur Berechnungsfähigkeit nach § 4 Abs. 2 GOÄ einer über die Anordnung hinausgehenden Mitwirkung des ...
Frage: „ Wir rechnen bei der Lymphadenektomie im Bauchraum die Nr. 1783 analog GOÄ ab, im Thorax die Nr. 3013 GOÄ. Vor vielen Jahren wurde uns mitgeteilt, dass bei Abrechnung der Leistung nach Nr.
Frage: „ Ein Patient befindet sich in einer anderen Klinik. Er wird nachts durch unsere Chefarztabteilung der Radiologie telemedizinisch betreut und befundet. Die apparative Untersuchung (z. B. CT/MRT) findet in der ...
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Frage: „Unser Chefarzt (Innere Medizin) ist während der noch andauernden Behandlung eines Wahlleistungspatienten in Urlaub gegangen. Die Behandlung durch den Chefarzt dauerte eine Woche. Die Stellvertretervereinbarung (Individualvereinbarung) wurde am ersten Urlaubstag des Chefarztes unterschrieben. Die private Krankenversicherung (PKV) des Patienten hält nun die gesamte Wahlleistungsvereinbarung für unwirksam – zu Recht? Können wir wenigstens die Leistungen abrechnen, die der Chefarzt selbst erbracht ...