Auch im ersten Quartal 2022 kann bei Privatpatienten eine Hygienepauschale abgerechnet werden, um aufwendige Hygienemaßnahmen im Rahmen der Coronapandemie zu erfüllen. Die Kostenträger haben allerdings dafür gesorgt, dass die Höhe dieser Pauschale deutlich auf 4,02 Euro je persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (APK) reduziert wird. Auch die coronabedingte Hygienepauschale für Durchgangsärzte nach der UV-GOÄ wurde bis zum 31.03.2022 verlängert.
Frage: „ Bei einer Patientin fand eine Tumornachsorge statt. Kann der Eintrag (Untersuchungen, nächste Nachsorge) in den Nachsorgekalender separat abgerechnet werden (z. B. Nrn. 70 oder 78 GOÄ)?“
Frage: „Zur Abteilung unseres Chefarztes für Allgemein- und Viszeralchirurgie gehört u. a. ein Adipositaszentrum. I. d. R. führt eine Diätassistentin die Ernährungstherapie durch. Kann der Chefarzt diese ...
Frage: „Bei einem privat versicherten Patienten haben wir den „5-Meter-Test“ durchgeführt. Der Patient geht eine 5 m lange Strecke, dreht um und geht wieder zurück. Dabei wird die Zeit gestoppt. Kann man dafür die Nr. 796 analog GOÄ für den „6-Meter-Test“ aus der Kardiologie berechnen?“
Frage: „Wir haben einem Patienten wegen einer Verengung der Harnröhre einen Memokath TM -Stent implantiert. Kann ich dafür nur die Leistung nach Nr. 1812 GOÄ (Anlage einer Harnleiterschiene) abrechnen? Oder gibt ...
Frage: „Wir haben im Rahmen einer Gastroskopie eine Ösophagusstenose mit einer Vier-Quadranten-Inzision des Stenoserings behandelt und anschließend die Speiseröhre bougiert. Wie kann man diesen Eingriff nach der ...
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Frage : „Da wir in der Dermatologie oft Fotos von den Hautlokalisationen anfertigen, möchte ich Sie fragen, wie Sie eine Fotodokumentation nach GOÄ abrechnen würden, mit der Nr. 5030 analog haben wir immer wieder Reklamationen.“