15.11.2018 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Eine private Krankenversicherung beanstandet die Erbringung wahlärztlicher Leistungen. Der Beanstandung lag folgende Fallkonstellation zugrunde: (1) Der liquidationsberechtigte Chefarzt (Radiologe) war nicht in der Klinik anwesend, (2) die Leistungserbringung erfolgte durch den in der Wahlleistungsvereinbarung angegebenen ständigen ärztlichen Vertreter, (3) die Leistungserbringung (hier CT, Angiographie + Thrombektomie) erfolgte als Notfall am Wochenende.
15.10.2018 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Frage: Wie kann ich innerhalb des geriatrischen Basisassessments die Durchführung mehrerer Testverfahren in der Abrechnung darstellen? Kann ich hier Nr. 857 GOÄ wegen mehrerer Tests gesteigert abrechnen oder gibt es ...
Schwerpunkt
Beitrag
18.09.2018 · Fachbeitrag ·
UV-GOÄ
Durch Beschluss vom 21.08.2018 ergeben sich für die BG-Abrechnung wichtige Änderungen, die hier wegen ihrer Aktualität in verkürzter Form dargestellt sind (Details im Deutschen Ärzteblatt 2018; 115(37): A-1616 / ...
18.09.2018 · Fachbeitrag ·
Psychotherapie
Die Einleitung einer Psychotherapie nach Nr. 808 GOÄ erfordert im Gutachterverfahren neben dem Antrag zur Feststellung der Leistungspflicht auch einen „Bericht an den Gutachter“. Während das Antragsformular relativ einfach auszufüllen ist, erfordert dieser separate Bericht u. a. eine ausführliche Darstellung von Anamnese, Diagnose und Prognose. Trotz des damit verbundenen erheblichen zusätzlichen Zeitaufwands lehnen Kostenträger (vor allem die Beihilfe) häufig die separate Berechnung von ...
17.09.2018 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Frage: Ich habe folgende Frage zur Abrechnung. Im Rahmen einer Anamnese habe ich mit einem Psychologen über Befunde eines Patienten gesprochen. Das Gespräch dauerte zwischen 30 und 60 Minuten. Für diese Behandlung ...
27.08.2018 · Fachbeitrag ·
Reform EBM/GOÄ
Am 22.08.2018 fand die konstituierende Sitzung der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) statt. Das aus 13 Wissenschaftlern bestehende Gremium, dessen Besetzung im Juni 2018 vom ...
02.08.2018 · Fachbeitrag ·
GOÄ
Für länger dauernde Gespräche, Erörterungen etc. werden häufig leider immer noch Leistungen des Abschnitts G der GOÄ (Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie) „analog“ berechnet. Hierbei wird nicht beachtet, dass Leistungen, die bereits in der GOÄ enthalten sind, nicht analog berechnet werden dürfen. § 6 Abs. 2 GOÄ ist hier eindeutig: „Selbständige ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand ...