Im GOÄ-Spiegel der CB-Ausgabe 2/2013, Seite 19, hatten wir darauf hingewiesen, dass die Berechnung von physikalisch-medizinischen Leistungen (Abschnitt E) durch den Wahlarzt nur statthaft ist, wenn die Leistungen ...
Oft werden Chefärzte mit Nachfragen der PKV zur Rechnungsstellung konfrontiert. Auch wenn der Arzt aus der „Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag“ eigentlich nur dem Patienten gegenüber auskunftspflichtig ist, ...
Leser des „Chefärzte Brief“ haben der Redaktion zwei Anfragen gestellt, die Herz-Ultraschall-Leistungen sowie Elektrophysiologische Untersuchungen (EPU) betreffen. Da die Problematik für zahlreiche Chefärzte relevant ist, beantworten wir diese Anfragen nachfolgend für alle Leser.
Unsicherheit besteht manchmal darüber, ab wann man von einer „langstreckigen“ Dünndarmresektion im Sinne der Nr. 3181 GOÄ ausgehen darf, und wann für den Eingriff die Nr. 3167 GOÄ anzusetzen ist.
Manchmal wird bei Durchleuchtung unter Verwendung eines Geräts mit Bildverstärkerkette neben Nr. 5295 GOÄ noch Nr. 5298 GOÄ berechnet, obwohl die GOÄ das schon formal nicht vorsieht (Nr. 5298 GOÄ bezieht sich auf ...
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Von einem Leser des „Chefärzte Brief“ wurde gefragt, ob Nr. 695 GOÄ (Entfernung eines oder mehrerer Polypen oder Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge) berechnet werden kann, wenn die Polypektomie nicht mittels Diathermieschlinge, sondern mit der Zange erfolgte.