Von einem Leser des „Chefärzte Brief“ wurde gefragt, ob Nr. 695 GOÄ (Entfernung eines oder mehrerer Polypen oder Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge) berechnet werden kann, wenn die Polypektomie nicht mittels Diathermieschlinge, sondern mit der Zange erfolgte.
Für das Gelenkknorpeldebridement mittels bipolarer Radiofrequenzelektrode empfehlen wir die Analogabrechnung mit Nr. 706 GOÄ. Das Honorar ist zwar etwas geringer als bei einem Analogansatz von Nr. 2257 (zum Beispiel ...
Auslöser häufiger Kontroversen ist Nr. 2 in den Allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt B der GOÄ. Dort heißt es: „Die Leistungen nach den Nummern 1 und/oder 5 sind neben den Leistungen nach den Abschnitten C bis ...
In Leserzuschriften wird oft gefragt, ob auch Krankenhausärzte Nr. 56 GOÄ berechnen dürfen? Die Antwort ist: Ja, aber zur Berechenbarkeit der Verweilgebühr nach Nr. 56 stellt die GOÄ sehr hohe Hürden auf. So heißt es in deren Anmerkung: „durch den Arzt“. Der Arzt muss also persönlich beim Patienten verweilt haben, eine Beaufsichtigung des Patienten durch Pflegepersonal reicht daher nicht.
Im Rahmen nicht-operativer Behandlungen sind am selben „Zielorgan“ häufig verschiedene Verbandarten nebeneinander anzuwenden. „Nicht-operativ“ deshalb, weil der „einfache“ Verband nach Nr.
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Die Berechnung von Leistungen des Abschnitts B der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) am gleichen Tag wie Visiten ist ein „Dauerbrenner“ – sowohl in Auseinandersetzungen mit privaten Kostenträgern als auch bei Teilnehmern an Chefarzt-Seminaren. Manche Kostenträger streichen diese Leistungen „routinemäßig“ – wohl in der Hoffnung, dass ihre Versicherten die Differenz zahlen und sich das Problem dadurch stillschweigend von selbst löst. Immer wieder fragen Seminarteilnehmer, wie man Visiten von den ...