Für das Gelenkknorpeldebridement mittels bipolarer Radiofrequenzelektrode empfehlen wir die Analogabrechnung mit Nr. 706 GOÄ. Das Honorar ist zwar etwas geringer als bei einem Analogansatz von Nr. 2257 (zum Beispiel an Femur oder Tibia), aber etwas höher als beim Analogansatz von Nr. 2256 GOÄ (etwa an der Patella) – „unterm Strich“ gleicht es sich daher zumeist aus. Durch Anwendung des Analogabgriffs werden „Häufungen“ des Ansatzes der Nrn. 2256 bzw. 2257 im Rahmen arthroskopischer Eingriffe ...
Auslöser häufiger Kontroversen ist Nr. 2 in den Allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt B der GOÄ. Dort heißt es: „Die Leistungen nach den Nummern 1 und/oder 5 sind neben den Leistungen nach den Abschnitten C bis ...
In Leserzuschriften wird oft gefragt, ob auch Krankenhausärzte Nr. 56 GOÄ berechnen dürfen? Die Antwort ist: Ja, aber zur Berechenbarkeit der Verweilgebühr nach Nr. 56 stellt die GOÄ sehr hohe Hürden auf.
Im Rahmen nicht-operativer Behandlungen sind am selben „Zielorgan“ häufig verschiedene Verbandarten nebeneinander anzuwenden. „Nicht-operativ“ deshalb, weil der „einfache“ Verband nach Nr. 200 GOÄ neben operativen (und anderen) Leistungen nicht berechenbar ist.
Die Berechnung von Leistungen des Abschnitts B der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) am gleichen Tag wie Visiten ist ein „Dauerbrenner“ – sowohl in Auseinandersetzungen mit privaten Kostenträgern als auch bei ...
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Die Berechnung der Nr. 657 GOÄ neben anderen EKG-Untersuchungen wird häufig wegen (angeblicher) „Leistungsüberschneidung“ abgelehnt. Die Vektorkardiographie ist aber weder in den Leitungsbeschreibungen anderer EKG-Leistungen enthalten, noch gibt es in der GOÄ entsprechende Abrechnungsausschlüsse. Vielmehr ist die Vektorkardiographie neben anderen EKG-Leistungen eigenständig angeführt. Hinzuweisen ist auch auf die Bewertungen: Die Nrn. 651 und 657 GOÄ sind gleich bewertet. Wie soll da eines im anderen ...