Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Urteil vom 2. April 2019 zu lebensverlängernden Maßnahmen (Az. VI ZR 13/18) ist die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) besorgt, dass das Urteil missverstanden werden könne. „Wir betonen ausdrücklich, dass eine Behandlung gegen den Patientenwillen bereits heute unzulässig und strafbar ist“, sagt DIVI-Präsident Prof. Uwe Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am ...
Für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen im Krankenhaus sind für gewöhnlich der Krankenhausträger und die Geschäftsführung verantwortlich. Doch auch den Chefarzt kann unmittelbare Verantwortung ...
Patienten mit der Diagnose Hämophilie – einer angeborenen Gerinnungsstörung des Blutes – können künftig im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) behandelt werden. Der Gemeinsame ...
Wegen akuter Rückenschmerzen aufgrund langjährig bestehender Bandscheibenschäden waren einem 50-jährigen Patienten von dessen Hausarzt binnen einer Woche viermal die Präparate Solu-Decortin und Diclofenac gleichzeitig in die Gesäßmuskulatur injiziert worden.Einige Stunden nach Verabreichung der vierten Spritze kollabierte der Patient zu Hause. Er wurde mit Schüttelfrost, Atemschwierigkeiten und Schmerzen als Notfall im Krankenhaus aufgenommen, wo er sofort intensivmedizinisch behandelt wurde.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Hausärztin verurteilt, die eine – nach dem Arztwechsel fälschlicherweise – an sie gerichtete Mitteilung über einen bösartigen Tumor nicht weiterleitete. Jeder Arzt sollte ...
Viele Chefärzte sehen sich im ambulanten wie auch stationären Arbeitsalltag regelmäßig mit der Notwendigkeit konfrontiert, Arzneimittel off-label einzusetzen. Das damit einhergehende Risikopotenzial wird dabei ...
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Viele Chefärzte sehen sich im ambulanten wie auch stationären Arbeitsalltag regelhaft mit der Notwendigkeit konfrontiert, Arzneimittel off-label einzusetzen. Das damit einhergehende Risikopotenzial wird dabei nachhaltig unterschätzt. Neben der „Streichung der DRG“ infolge von MDK-Prüfungen drohen dem verordnenden Arzt u. a. auch arbeits- und zivilrechtliche Folgen. Auffällig ist, dass in der Praxis sowohl auf Verordnerseite wie auch aufseiten der Prüfungsorgane vielfach nur punktuelle Kenntnisse über ...