18.10.2018 · Fachbeitrag ·
Privatpraxis
Viele Chefärzte haben neben ihrer stationären Tätigkeit die Möglichkeit, eine eigene Ambulanz zu betreiben. Diese ist aus juristischer Sicht eine Privatpraxis des Chefarztes. In diesem Kontext stellt sich immer wieder die Frage, welche Leistungen ein Chefarzt im Rahmen der Ambulanztätigkeit persönlich erbringen muss und unter welchen Voraussetzungen er sich durch andere Ärzte vertreten lassen darf.
18.10.2018 · Fachbeitrag ·
Liquidationsrecht
Am 04.05.2016 urteilte das Landgericht [LG] Stuttgart, dass eine Wahlarztvereinbarung unwirksam ist, wenn darin der Hinweis fehlt, dass sich die Vereinbarung auf die „angestellten oder beamteten“ Ärzte des ...
18.10.2018 · Fachbeitrag ·
Liquidationsrecht
Der liquidationsberechtigte sowie nunmehr auch der an den Liquidationseinnahmen des Krankenhausträgers beteiligte Arzt, soll nach den standesrechtlichen Bestimmungen der Berufsordnungen der (Landes-)Ärztekammern die ...
18.10.2018 · Fachbeitrag ·
Rechtsprechung
Ein ärztlicher Klinikdirektor und Universitätsprofessor ließ sich für die bevorzugte Behandlung von Kassenpatienten eine gesonderte Vergütung in bar bezahlen, ohne Wahlleistungsvereinbarungen und Behandlungsverträge mit diesen abzuschließen. Er wurde deshalb wegen Bestechlichkeit in 21 Fällen (davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Nötigung) sowie wegen Steuerhinterziehung strafrechtlich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und ist aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden. Nichtsdestotrotz ...
17.10.2018 · Fachbeitrag ·
Haftungsrecht
Machen der Chefarzt einerseits und der Assistenzarzt andererseits gegenüber dem Patienten widersprechende Angaben über die medizinisch gebotenen Maßnahmen, so kann ein Behandlungsfehler nicht unter Hinweis darauf ...
20.09.2018 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Fällt Lohnsteuer an, wenn ich an einem gesponserten Kongress teilnehme? Das fragen sich vor allem Klinikärzte im Rahmen der Dienstherrengenehmigung regelmäßig. Wenn dann seitens des Veranstalters noch ein ...
20.09.2018 · Fachbeitrag ·
Kooperationen
Alle Bestechungsdelikte wie auch die Tatbestände des Antikorruptionsgesetzes verlangen eine sog. Unrechtsvereinbarung (CB 04/2017, Seite 2). Eine solche liegt vor, wenn z. B. ein Arzt Produkte einkauft, weil er von deren Anbieter bestimmte Vorteile (z. B. Geld, Reisen etc.) erhält und nicht, weil er medizinisch von den Produkten überzeugt ist. Dies gilt auch für ärztlich-industrielle Kooperationsverhältnisse mit Krankenhausärzten. Welche Risiken entsprechende Vereinbarungen bergen und wie Sie Ihnen ...