Wenn es unterschiedliche Behandlungswege gibt, ist die Methodenwahl grundsätzlich Sache des behandelnden Arztes. Gleichwohl können in dieser Situation besondere Aufklärungsanforderungen bestehen. Dass diese aber nicht überdehnt werden dürfen, zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Urteil vom 09.01.2018, Az. 26 U 21/17). Der folgende Artikel erörtert, was Ärzte bei der Aufklärung beachten müssen, wenn mehrere Behandlungsalternativen vorliegen.
Im Strafverfahren gegen einen ehemaligen Chefarzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Angeklagten verworfen. (Beschluss vom 07.03.2018, Az. 01 StR 479/17). Das Landgericht (LG) Bamberg hatte den Angeklagten ...
Die heimliche Aufnahme eines Personalgesprächs mit dem Smartphone kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen (Landesarbeitsgericht [LAG] Hessen, Urteil vom 23.08.2017, Az, 6 Sa 137/17).
Die Wortwahl in der Überschrift des Beitrags „Wahlarzt begleitet OP nur als Anästhesist – Kernleistung ist nicht persönlich erbracht“ (CB 03/2018, Seite 3) hat bei einzelnen Lesern zu Irritationen geführt. Daher veröffentlicht die Redaktion folgenden Hinweis.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut über die Datenspeicherung zur Vorhaltung einer Internet-Profilseite für das Arztsuch- und -bewertungsportal jameda.de entschieden. Dabei verpflichtete er die Portalbetreiberin, ...
Die Krankenkassen prüfen die Einhaltung der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (AMVV) in Ermächtigungsambulanzen jetzt auch verstärkt im Freistaat Bayern. Diese Information erreichte die CB-Redaktion aus ...
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Aus technischen Gründen musste die CB-Sonderausgabe zur Chefarztvertretung bei Wahlleistungsvereinbarungen erneut hochgeladen werden. Sie ist ab sofort unter cb.iww.de , Abruf-Nr. 45173410 auffindbar. Die in der gedruckten Märzausgabe (CB 03/2018, Seite 1) angegebene Abruf-Nr. ist ungültig. In der Onlineversion des entsprechenden Beitrags wurde die Abruf-Nr. bereits geändert.