Immer wieder erreichen uns Anfragen zur Berechnungsfähigkeit von Infusionen nach den Nrn. 271 und 272 GOÄ: Wie oft sind diese Infusionen berechnungsfähig? Welche anderen Leistungen dürfen daneben abgerechnet werden? Müssen die Infusionen vom Chefarzt selbst erbracht werden? Der folgende Beitrag beantwortet die am häufigsten gestellten Fragen.
Frage: „Ein Chefarzt beauftragt nachts einen Teleradiologen mit der Erbringung eines Notfall-CTs. Am Morgen schaut er sich nochmals die Bilder an und schreibt einen ausführlichen Befundbericht. Wie können diese ...
Im Februar 2018 hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Urteil zum Geschäftsmodell des Online-Bewertungsportals jameda bundesweites Aufsehen erregt (siehe nebenstehenden Beitrag). Zwar stellt das Urteil nicht die ...
In den letzten Monaten wurden vermehrt Rechnungen „beobachtet“, in denen die Nr. 56 GOÄ (Verweilgebühr) analog für „postoperative Überwachung im Aufwachraum (AWR)“ berechnet wurde. Das ist nicht rechtens.
Grundsätzlich ist die Untersuchung der A. umbilicalis und der A. uterina bds. Mindestvoraussetzung für die Berechnung der Nr. A 1008 des Analogverzeichnisses der Bundesärztekammer (CB 01/2018, Seite 19).
Nr. 5731 heißt „Ergänzende Serien…“. Was eine „Serie“ ist, ist in der GOÄ nicht definiert. „Serien“ sind nicht zu verwechseln mit den „Untersuchungssequenzen“ des EBM. In der Praxis herrscht häufig ...
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Frage: „Bei einer Patientin haben wir ein Führungsröhrchen für eine Brachytherapie eingebracht. Das ca. 6 cm lange Röhrchen wurde mit zwei Fäden an der Portio fixiert. In der GOÄ wird diese Leistung nicht abgebildet, und in der Analogabrechnung der PKV ist keine adäquate Leistung zu finden. Wir bitten Sie in dieser Fragestellung um Unterstützung“.