Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 28. Januar 2014 Stellung genommen, wie Inhalte eines Aufklärungsgesprächs bewiesen werden können. Demnach können Ärzte auch für den Fall, dass Aufklärungsbögen als schriftliches Beweismittel zur Verfügung stehen, den Inhalt des Aufklärungsgesprächs durch glaubhafte Schilderung einer ausnahmslosen Aufklärungsroutine belegen (Az. VI ZR 143/13, Abruf-Nr. 140750 ).
Dieses Urteil betrifft auch den Chefarzt: Eine Krankenschwester, die aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten kann, ist deshalb nicht arbeitsunfähig krank. Sie hat Anspruch auf ...
Das Landgericht (LG) Tübingen hat die Klage des Bundesverbands deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den kommunalen Defizitausgleich abgelehnt und dabei einen Verstoß gegen europarechtliche Beihilfevorschriften ...
Vor allem bei kleinen und mittleren Kliniken werden bisweilen Konsiliarärzte in die Patientenversorgung mit eingebunden. Wenn die Klinik selbst nicht das ganze Spektrum abdecken kann, soll dadurch die Behandlung sichergestellt und eine Verweisung der Patienten an ein anderes Haus vermieden werden. Welche Haftungsrisiken hier lauern, zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. Januar 2014 (Az. VI ZR 78/13, Abruf-Nr. 140523 ). Dass dieses auch für den Chefarzt bedeutsam ist und worauf er achten ...
Mit Urteil vom 13. Februar 2014 hat das Sozialgericht (SG) Nürnberg den Chefarzt der Pathologie an einem Universitätsklinikum zur vertragsärztlichen Versorgung mit hälftigem Versorgungsauftrag zugelassen (Az.
Ein Leser des „Chefärzte Brief“ hat der Redaktion eine Anfrage zur Gültigkeit von Überweisungsscheinen gestellt. Da das Thema für zahlreiche Chefärzte relevant ist, beantwortet Rechtsanwalt Stephan Peters ...
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Die nach wie vor nicht bewältigte Vertrauenskrise zwischen Bank und Kunde und die Unsicherheiten bezüglich der sich ändernden Kreditvergaberichtlinien („Basel III“) sind nur zwei der relevanten Punkte, die künftige Kreditgespräche belasten können. Chefärzte sollten sich daher professionell vorbereiten, um die eigenen Verhandlungsspielräume für bevorstehende Neukredite oder Kreditverlängerungen bei langfristigen Immobilien- und Investitionsfinanzierungen zu verbessern. Der nachfolgende Beitrag hält ...