Da ist der schönste Urlaub schnell vergessen: Chefarzt M, Leiter einer Klinik für psychosomatische Medizin in einem kommunalen Krankenhaus, kehrt aus seinen Ferien zurück und wird von seinem Vertreter sogleich zu einem Gespräch gebeten. Dieser berichtet von zwei unerfreulichen Vorfällen während der Abwesenheit des Chefs. M, dem die Führung und fachliche Leitung sowie der geordnete Dienstbetrieb in der Klinik übertragen wurde, wird das nachfolgende Geschehen berichtet. Wie soll M reagieren?
Im GOÄ-Spiegel Januar 2012 hatten wir auf die Entscheidungen des Amtsgerichts Münster (Urteil vom 30. Januar 2006, Az: 7 C 6170/02) und des Landgerichts Münster (Urteil vom 15. Dezember 2005, Az. 11 S 4/05) zur ...
Manchmal lehnen Versicherungen die Berechnung von Leistungen ab, weil sie nicht medizinisch notwendig gewesen oder indiziert gewesen seien. Sie lehnen also schon die Berechenbarkeit der Leistung ab, unabhängig von der ...
Von einem unserer Leser wird gefragt, wie die relativ aufwendige Untersuchung mit erweiterten Testbatterien (zum Beispiel ein „erweiterter Sniffin-Test“) abgerechnet werden kann?
Möchte ein Patient das Krankenhaus gegen ärztlichen Rat vorzeitig verlassen, ist für den Arzt aus haftungsrechtlicher Sicht besondere Vorsicht geboten. Je nach dem Risiko, in das sich der Patient durch sein Entfernen ...
Diese Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) wird viele Kliniken aufatmen lassen, die in die Behandlung Frühgeborener investiert haben: Das Gericht erklärte die Festlegung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), ...
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Ein Patient liegt im Sterben. Während die Ehefrau den Arzt bittet, ihren Mann zu retten, steht in der vorliegenden Patientenverfügung des Schwerkranken jedoch: „Ich möchte nicht an Schläuche angeschlossen und nur noch künstlich am Leben erhalten werden.“ Kein außergewöhnlicher Fall in deutschen Krankenhäusern. Der Gesetzgeber hat im Jahr 2009 die Patientenverfügung in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen. Dieser Beitrag klärt die 10 wichtigsten Fragen hierzu.