Bei Gutachtenaufträgen – auch solchen nach dem JVEG – zum Beispiel von Sozialgerichten oder in Haftpflichtprozessen ist die Sache einfach: Der Aufwand für das Studium von Fremdbefunden und Akten geht über die aufgewendete Zeit in das Gutachterhonorar ein. Schwieriger ist es in der patientenbezogenen Medizin: Wenn Patienten umfangreiche, von anderen Ärzten erstellte Unterlagen mitbringen, ist der Zeitaufwand für deren Beurteilung und den notwendigen Einbezug in die eigene Diagnostik und Therapie oft ...
Im Zusammenhang mit der Auslagenberechnung bei ambulanten Leistungen kam jetzt eine große deutsche private Krankenversicherung auf die Idee, dem Arzt für prompte Zahlung der Materialrechnung gewährtes Skonto müsse ...
Spezielle aufwendige Anamneseerhebungen sind in der GOÄ nur in wenigen Fällen explizit abgebildet (zum Beispiel in den Nrn. 30, 31, 801, 860). Dabei sind aufwendige Anamnesen unter speziellen, meist fachspezifischen ...
Anlässlich des Organspendeskandals haben sich Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband in einer gemeinsamen Pressererklärung vom 9. August 2012 dazu geäußert, wie sie sich eine effizientere Kontrolle in der Transplantationsmedizin vorstellen. Die Erklärung im Wortlaut:
Der Organspende-Skandal, der zwei Ärzte mit mutmaßlich betrügerischer Energie an den Universitätskliniken Regensburg und Göttingen ausgelöst haben, zieht immer weitere Kreise. Inzwischen ist das Vertrauen der ...
Mit aktuellem Urteil vom 7. Mai 2012 (Az: 151 Ns 169/11, Abruf-Nr. 122086 ) hat eine Strafkammer des Landgerichts (LG) Köln über den Fall der religiös motivierten Beschneidung eines vierjährigen Jungen entschieden.
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Das Thema Mutterschutz bei Ärztinnen ist ein weites und schwieriges Feld. Nachdem in Ausgabe 7/2012 auf die Beschäftigungseinschränkungen für schwangere Ärztinnen bei ärztlichem Attest eingegangen wurde, folgen nunmehr konkrete Beispiele aus verschiedenen Fachabteilungen und Arbeitsbereichen, inwieweit die Beschäftigungsverbote greifen und wo noch Spielraum für die Weiterbeschäftigung von schwangeren Ärztinnen besteht.