03.09.2012 · Fachbeitrag ·
Strafrecht
Ein Arzt macht sich nicht wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen strafbar, wenn er den Suizid eines Patienten mit freiverantwortlichem Willen nicht dadurch verhindert, dass er zum Beispiel sedierende Medikamente verordnet oder gefährliche Gegenst ände wie einen Gürtel wegnehmen lässt und sich der Patient in der Folge selbst tötet. So hat das Landgericht (LG) Gießen mit Beschluss vom 28. Juni 2012 (Az: 7 Qs 63/12, Abruf-Nr. 122616 ) zugunsten einer Ärztin entschieden, die fatalerweise einen Patienten ...
03.09.2012 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Es ist unschön, aber es kommt vor: Ein Krankenhausträger will mit einem Chefarzt nicht weiter zusammenarbeiten und kündigt ihm. Erhebt der Chefarzt dann eine Kündigungsschutzklage, stellt sich für ihn und seinen ...
03.09.2012 · Fachbeitrag ·
Vergütungsrecht
Wahlärztliche Leistungen müssen in ihrem jeweiligen Kernbereich, der je nach ärztlicher Fachrichtung unterschiedlich definiert wird, durch die liquidationsberechtigten Krankenhausärzte persönlich erbracht werden, ...
03.09.2012 · Fachbeitrag ·
Sektorübergreifende Versorgung
Das Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-EntG) legt fest, wie die Einbindung des neuen Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen in die Krankenhausfinanzierung erfolgen soll. Weiter wurde das Psych-EntG genutzt, um die Möglichkeiten zur sektorübergreifenden Versorgung klarzustellen; insbesondere wurde die Einbindung niedergelassener Ärzte in die stationäre Versorgung durch Anpassung des ...
03.09.2012 · Fachbeitrag ·
Alle Fachgebiete
Bei Gutachtenaufträgen – auch solchen nach dem JVEG – zum Beispiel von Sozialgerichten oder in Haftpflichtprozessen ist die Sache einfach: Der Aufwand für das Studium von Fremdbefunden und Akten geht über die ...
03.09.2012 · Fachbeitrag ·
Alle Fachgebiete
Im Zusammenhang mit der Auslagenberechnung bei ambulanten Leistungen kam jetzt eine große deutsche private Krankenversicherung auf die Idee, dem Arzt für prompte Zahlung der Materialrechnung gewährtes Skonto müsse ...
03.09.2012 · Fachbeitrag ·
Alle Fachgebiete
Spezielle aufwendige Anamneseerhebungen sind in der GOÄ nur in wenigen Fällen explizit abgebildet (zum Beispiel in den Nrn. 30, 31, 801, 860). Dabei sind aufwendige Anamnesen unter speziellen, meist fachspezifischen Aspekten nicht selten erforderlich. Entsprechend wird dann oft – zum Beispiel für eine „individuelle, ausführliche gynäkologische Anamnese“ – eine der speziellen Anamneseziffern der GOÄ analog abgerechnet, etwa die Nr. 34 oder die Nr. 860 analog.