Konflikte in der Abteilung können die Arbeitseffektivität der Mitarbeiter erheblich mindern. Chefärzte stehen hier in der Verantwortung, die Dinge im Interesse geordneter Abläufe so rasch wie möglich zu regeln. Die vertrauten ärztlichen Instrumentarien Anamnese, Diagnostik und Intervention (ADI-Prinzip) ermöglichen eine nachhaltige Bewältigung der Konfliktsituation. Unser Autor Jens Hollamnn, Berater und Coach für Chefärzte, stellt Ihnen anhand von Beispielen das ADI-Prinzip vor.
Im Jahr 2010 hat der Marburger Bund (MB) eine Mitgliederbefragung durchgeführt und die Ergebnisse im Februar 2011 unter dem Titel „Analyse der beruflichen Situation der angestellten und beamteten Ärzte in ...
In Zeiten chronischer und noch zunehmender Ärzteknappheit ist nicht nur eine ausreichende Anzahl an ärztlichen Mitarbeitern äußerst bedeutsam. Mindestens ebenso wichtig ist es, gerade bei knappen personellen ...
Das Anbieten einer kostenlosen Vorsorgeuntersuchung verstößt gegen § 12 der Berufsordnung-Ärzte (BO) und ist damit wettbewerbswidrig. Dies gilt auch dann, wenn die kostenlose Behandlung im Rahmen einer europaweiten Aufklärungskampagne stattfindet. So urteilte das Landgericht (LG) Berlin am 7. September 2010 (Az: 103 O 80/10). Das Urteil ist sowohl für Krankenhausärzte als auch für niedergelassene Ärzte relevant. Dr. Tobias Eickmann von der Kanzlei am Ärztehaus in Dortmund stellt es Ihnen vor.
Laut § 116b Abs. 2 SGB V können Krankenhäuser bei bestimmten hoch spezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen zur ambulanten Versorgung zugelassen werden.
Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Krankenhaus Oberärzten eine höhere Grundvergütung als dem Chefarzt gewährt. So hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 1.
Ob Management, Recht, Abrechnung oder Finanzen – im RadiologenWirtschaftsForum erhalten Sie jeden Monat aktuelle Fachinformationen für Ihre berufliche Praxis.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Kammerbeschluss vom 1. Februar 2011 (Az: 1 BvR 2383/10) eine Entscheidung getroffen, die Auswirkungen auf den gesamten Bereich der privatärztlichen Tätigkeit und Liquidation entfalten könnte. Es hat klargestellt, dass ein Arzt grundsätzlich berechtigt ist, auch über seine Spezialisierung hinaus Patienten in allen ärztlichen Gebieten zu behandeln, solange der Schwerpunkt der Gesamttätigkeit in seinem Fachgebiet liegt. Die Konsequenzen dieses Urteils zeigt ...