In zwei Entscheidungen vom 14. Januar 2010 (Az: III ZR 173/09 und III ZR 188/09; Abruf-Nr. 100542 unter www.iww.de) hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage befasst, welche Pflichten den behandelnden Arzt treffen, wenn er einen externen Laborarzt für seinen Patienten mit einer Blutuntersuchung beauftragt. Aus beiden Urteilen ergeben sich erhebliche Haftungsrisiken für den auftraggebenden Arzt bei einem Vorgang, der sich in Praxen niedergelassener Ärzte und in Krankenhäusern häufig abspielt.
Im Urteil vom 21. Januar 2010 (Az: III ZR 147/08) hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) erneut mit der Auslegung des Zielleistungsprinzips bei der Abrechnung im Rahmen der stationären Behandlung von Privatpatienten ...
Die GOÄ-Nr. 1408 stellt auf eine audioelektroenzephalographische Untersuchung ab. Durch diesen Bezug auf „Untersuchung“ ist diese Ziffer für die im Rahmen einer Sitzung durchgeführten Messungen nur einmal ...
Für die Messung transitorisch evozierter otoakustischer Emissionen (TEOAE) wird von manchen HNO-Ärzten die GOÄ-Nr. 828 (605 Punkte) analog berechnet. Wir berichten, warum dies nicht richtig ist.
Zuletzt im „Chefärzte Brief“ Nr. 7/2009 hatten wir über die Berechnung der Nr. 2562 GOÄ (Neurochirurgische Zielpunktbestimmungen) bei Endoprothesen-Operationen informiert. Wir hatten berichtet, dass zum Urteil ...
Bei ERCP´s mit Steinentfernung erfolgt in gleicher Sitzung eine Ösophago-Gastroskopie. Einige private Kostenträger wollen dafür die Berechnung der GOÄ-Nr. 684 neben der Nr. 692 nicht anerkennen - zu recht?.
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Nachdem im ersten Teil des Beitrages in der Januar-Ausgabe des „Chefärzte Brief“ die Vorbereitung auf ein Audit beschrieben wurde, gehen wir nun näher auf den Ablauf von Audits näher ein.