01.10.2007 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Rechtsprechung
Im Streit zwischen Krankenkassen und Krankenhausärzten - und nicht zuletzt dem ersten und dritten Senat des Bundessozial-
gerichts (BSG) - hat der Große Senat am 25. September 2007 ein Machtwort gesprochen (Az: GS 1/06 - Pressemitteilung unter der
Nr.
073057
abrufbar). Er entschied, dass die behandelnden Ärzte zukünftig nicht mehr allein darüber befinden können, ob eine Krankenhausbehandlung notwendig ist. Der Große Senat hierzu wörtlich:
01.09.2007 · Fachbeitrag ·
Der GOÄ-Spiegel
Die Überprüfung des Batteriezustandes eines Herzschrittmachers ist Bestandteil der Nr. 661 GOÄ (Impulsanalyse..., gegebenenfalls mit Magnettest). Kommt sie als einzelne Leistung vor (in der Regel im ambulanten ...
01.09.2007 · Fachbeitrag ·
Der GOÄ-Spiegel
Die Berechnung der Entfernung von Redondrainagen mit der
Nr. 2009 GOÄ (Fremdkörperentfernung) oder der Nr. 2007 GOÄ (Fadenentfernung) wird häufig abgelehnt. Hierbei werden stets drei Argumente genannt:
01.09.2007 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
Seit der Sparerfreibetrag zum 1. Januar 2007 auf 750 Euro für Ledige bzw. 1.500 Euro für Zusammenveranlagte abgesenkt wurde, hat die Übertragung von Geldvermögen von Eltern auf minderjährige Kinder Hochkonjunktur. Da die Ausnutzung der Freibeträge des Kindes das vorrangige Ziel sein dürfte, prüft das Finanzamt genau, ob tatsächlich eine ernsthafte Übertragung von Kapitalvermögen stattgefunden hat. Folgendes ist zu beachten (Oberfinanzdirektion Magdeburg, Verfügung vom 26. Januar 2007, Az: S - 2252 - 90 ...
01.09.2007 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
Im letzten Jahr wurde die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinder-
betreuungskosten erweitert. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie als Chefarzt von der gesetzlichen Neuregelung profitieren.
01.09.2007 · Fachbeitrag ·
Der GOÄ-Spiegel
Ob für an einem Tag zu unterschiedlichen Uhrzeiten durchgeführte CT-Untersuchungen jeweils die einzelnen Leistungen oder nur der Höchstwert nach Nr. 5369 GOÄ (Höchstwert für die Nrn. 5370 bis 5374, 3.
01.09.2007 · Fachbeitrag ·
Der GOÄ-Spiegel
Die Berechnung von EKG´s (Elektrokardiographische Untersuchung, Nrn. 650 ff. GOÄ) neben ECG´s (Echokardiographische Untersuchung, Nrn. 422 ff. GOÄ) wird von manchen Kostenträgern abgelehnt. Man beruft sich dabei auf GOÄ-Kommentare, in denen zu den ECG-Leistungen lapidar steht: „daneben nicht ... 650 - 655“. Diese GOÄ-Kommentare (sowohl in Buchform als auch in Internet-Publikationen) schleppen diesen Fehler seit 1996 unverändert mit.