1. § 1640 BGB verpflichtet den Elternteil nicht nur gegenüber dem Familiengericht, sondern auch gegenüber dem Kind, alle Gegenstände aufzuführen, die zu dem erworbenen Vermögen gehören. Die Vermögensgegenstände sind so detailliert zu kennzeichnen, dass ihre Identität einwandfrei feststeht. Bei Forderungen müssen z.B. außer dem Grund, dem Betrag und dem Rechtsgrund auch die Urkunden, durch welche diese Vermögensrechte nachgewiesen werden, angegeben werden. 2. Gemäß § 1698 Abs. 1 BGB haben die Eltern ...
Weltkindertag am 20.9.14 rückt Kinderrechte in den Mittelpunkt: „Jedes Kind hat Rechte!“ So lautet das diesjährige Motto zum Weltkindertag. Das gilt für alle Kinder – unabhängig von ihrem Gesundheitszustand ...
Sie möchten Ihr Wissen zum Kosten- und Gebührenrecht ohne Reiseaufwand und –kosten auffrischen? Unsere RVG Online-Dialog-Seminare bieten die beste Gelegenheit hierzu. Gebührenrechts-Experte RA Norbert Schneider bespricht mit Ihnen am 28.10.14 Neues zu den zusätzlichen Gebühren (Nrn. 4141, 5115 VV RVG) nach dem 2. KostRMoG. Nach Anhebung der „Punktegrenze“ werden zudem die Gebühren in Bußgeldsachen angepasst.
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht (www.facebook.
Die Klage eines Erben auf Auszahlung von Ansprüchen aus privaten Rentenversicherungen war erfolgreich. Das LG stellte fest, dass solche Ansprüche dem durch Testament eingesetzten Erben zustehen ( LG Coburg 15.4.
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Die Ablaufhemmung des § 211 S. 1 1. Alt. BGB beginnt im Fall mehrerer Erben bei einer vom Gläubiger erhobenen Gesamtschuldklage (§ 2058 BGB) in dem Zeitpunkt, in dem der jeweils in Anspruch genommene Erbe die Erbschaft angenommen hat. Auf den Zeitpunkt der Annahme durch den letzten Miterben kommt es nicht an (BGH 4.6.14, IV ZR 348/13, ZNotP 2014, 186, Abruf-Nr. 142103 ).