Sie möchten Ihr Wissen zum Kosten- und Gebührenrecht ohne Reiseaufwand und –kosten auffrischen? Unsere RVG Online-Dialog-Seminare bieten die beste Gelegenheit hierzu. Gebührenrechts-Experte RA Norbert Schneider bespricht mit Ihnen am 28.10.14 Neues zu den zusätzlichen Gebühren (Nrn. 4141, 5115 VV RVG) nach dem 2. KostRMoG. Nach Anhebung der „Punktegrenze“ werden zudem die Gebühren in Bußgeldsachen angepasst.
Krematorien dürfen das Zahngold von Toten nach der Einäscherung behalten und auch verwerten (BAG 21.8.14, 8 AZR 655/13). Das vom BAG gefällte Urteil, das den eigentlichen Gegenstand der Klage – die ...
Das BVerfG hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die Verurteilung des Beschwerdeführers zu einem Bußgeld wegen Verstoßes gegen eine Friedhofssatzung und Belästigung der Allgemeinheit richtet.
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.com/ee.iww ). Unsere Gruppe richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts - und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG auseinandersetzen.
Die Bundesregierung weist auf Folgendes hin: Immer mehr Menschen arbeiten oder verbringen ihren Lebensabend im europäischen Ausland. Viele besitzen dort und in ihrem Heimatland Vermögen. Im Todesfall sind die Erben ...
Grundstücksvermächtnisse zugunsten der weichenden Miterben sind – auch wenn sie zu einer Zerschlagung des zum Hof gehörenden Grundbesitzes führen – nicht nach § 16 Abs. 1 S. 1 HöfeO nichtig, wenn der Hof im ...
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Die Schlüssigkeit einer Teilungsklage eines Miterben setzt einen Klageantrag voraus, der auf Zustimmung zum dezidierten Teilungsplan gerichtet ist, der die Auseinandersetzung des gesamten Nachlasses erfasst. Offene Streitpunkte („TeilungsbedürfnisseG “) können im Laufe des Berufungsverfahrens behoben werden, sodass das Gesamthandsvermögen vollständig teilungsreif und die beantragte Aufteilung des Nachlasses vollzugsfähig wird (OLG Koblenz 18.1.14, 3 U 1142/13, (ZEV 14, 217 (LS.), Abruf-Nr. 141345 ).