· Fachbeitrag · Ausgleichsanspruch
Schenkung von steuerlichen (Verlust-)Vorteilen
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Werden im Rahmen der Zusammenveranlagung einkommensteuerliche Verluste mit positiven Einkünften des anderen Ehegatten/Lebenspartners verrechnet oder wird im Zusammenhang mit einer Steuererstattung auf das Konto eines Ehegatten/Lebenspartners auf den Ausgleichsanspruch verzichtet, bewegen sich die Ehegatten/Lebenspartner in einem schenkungsteuerlich relevanten Bereich. Dass die Verschaffung von Steuervorteilen SchenkSt auslösen kann, dürfte unbestritten sein; hinsichtlich der schenkungsteuerlichen Erfassung führt das aber gleichwohl zu praktischen Problemen. |
1. Musterfall
Die Rechtsprechung des BFH stellt hohe Anforderungen an eine formal richtige Besteuerung (BFH 20.11.13, II R 64/11, BFH/NV 14, 716; Vorinstanz: Hessisches FG 29.8.11, 1 K 3381/03, ErbBstg 12, 153; BFH 2.7.04, II R 74/01, BFH/NV 04, 1511; Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz 4.10.01, 4 K 1832/00, ErbBstg 02, 123; Niedersächsisches FG 2.4.87, III 478/82, EFG 87, 571). Die entschiedenen Fälle verdeutlichen zudem, dass auch die Größenordnung der Steuervorteile eine Rolle für ihre schenkungsteuerliche Erfassung spielt.
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Ehemann M und Ehefrau F leben im Güterstand der Gütertrennung. Beide Ehegatten waren Gesellschafter der X-GmbH & Co. KG (KG). Aufgrund von Feststellungen einer bei der KG durchgeführten Betriebsprüfung ergab sich, dass Ehefrau F von ihrem Ehemann unter anderem Steuererstattungen bzw. Steuerumbuchungen erhalten hatte. Die Finanzkasse überwies neben Umsatzsteuererstattungen die Guthaben aus den Zusammenveranlagungen der Ehegatten zur Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie zur Vermögensteuer in vollem Umfang auf ein Konto der Ehefrau. Es ergaben sich für einen Besteuerungszeitraum von 8 Jahren folgende Steuererstattungen (umgerechnet in EUR):
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