· Fachbeitrag · Betriebsvermögen
Verunglückte Einsetzung einer Familiengesellschaft zur Weitergabe begünstigten Vermögens
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Geht das Vermögen im Erbfall durch gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge auf mehrere Erwerber über und teilen diese das Vermögen anschließend unter sich auf, ist dies immer wieder mit komplizierten erbschaftsteuer- und auch einkommensteuerrechtlichen Fragestellungen verbunden. Kommen dann auch noch zivilrechtliche Auslegungsfragen im Hinblick auf testamentarische oder erbvertragliche Anordnungen hinzu, können die Auslegung und die sich daraus ergebenden steuerlichen Wertungen zu überraschenden Ergebnissen führen. Das FG Baden-Württemberg (17.1.17, 11 K 3976/13, EFG 17, 682) hatte sich mit einem solchen Fall zu befasst, es wird deutlich, wie komplex die Problematik ist. |
1. Musterfall
Dem Urteil des FG Baden-Württemberg (17.1.17, 11 K 3976/13, Abruf-Nr. 200783, EFG 17, 682) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Erblasser EM ist im Juli 2016 und seine Ehefrau EF, mit der er bis zum Tod im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hatte, im Oktober 2017 verstorben.
In einem Erbvertrag vom 26.5.08 hatte der Erblasser mit seiner Ehefrau EF und seinen vier Kindern (K, L, M und U) über einen erheblichen Teil seines damaligen Vermögens letztwillige Anordnungen zugunsten seiner vier Kinder getroffen. Ziel der Vereinbarung war laut einer Präambel im Erbvertrag unter anderem, dass die im Erbvertrag benannten Gegenstände einheitlich auf die Erben übergehen, sodass diese an allen Gegenständen gleichmäßig berechtigt und verpflichtet sein sollten; zudem sollte gewährleistet sein, dass eine Zerschlagung der Vermögensmassen nicht wegen unterschiedlicher Interessen der Erben stattfindet.
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