· Fachbeitrag · Erbauseinandersetzung
Erbauseinandersetzung: Keine Anschaffungskosten bei Übernahme von Schulden
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
Die überquotale Übernahme von Schulden des Erblassers im Rahmen einer Erbauseinandersetzung führt nicht zu Anschaffungskosten, sofern der Miterbe, der die Schulden übernimmt, per Saldo überquotal Vermögen erlangt, hierfür jedoch kein Entgelt an den anderen Miterben leistet (FG Münster 27.9.13, 14 K 4210/10 F, Abruf-Nr. 140270). |
Sachverhalt
Die Klägerin K ist neben ihren beiden Brüdern B und C zu jeweils 1/3 Erbin nach ihrem Vater. Die Erben haben sich - vereinfacht - wie folgt auseinandergesetzt:
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