· Nachricht · Lohnsteuer/Schenkungsteuer
Schenkung von GmbH-Anteilen an leitende Angestellte im Rahmen einer Nachfolgeregelung wohl kein Arbeitslohn
| Werden leitenden Angestellten, die Arbeitnehmer einer GmbH sind, unentgeltlich Anteile an der GmbH übertragen, ist zu entscheiden, ob die Anteile als Arbeitslohn zu versteuern sind oder ob es sich bei der Übertragung vielmehr um einen der Schenkungsteuer unterliegenden Vorgang handelt. Im Streitfall war die unentgeltliche Übertragung der GmbH-Anteile durch strategische Erwägungen zur Unternehmensfortführung veranlasst. In einem solchen Fall tendiert das FG Sachsen-Anhalt (14.6.21, 3 V 276/21, Abruf-Nr. 224163 ) wohl zur zweiten Alternative (Schenkung/kein Arbeitslohn). |
Das FG hat es in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für ernstlich zweifelhaft erachtet, dass die Übertragung der Anteile bei den leitenden Angestellten zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt,
- wenn der Geschäftsanteilsübertragungsvertrag weder einen Grund für die Übertragung angibt noch eine Gegenleistung verlangt noch regelt, dass die Übertragung der Anteile etwa für in der Vergangenheit oder in der Zukunft zu erwartende Dienste für die Gesellschaft erfolgen soll,
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