29.01.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Für Fälle, in denen die Steuer vor dem 7.6.13 entstanden ist, ist bei einer GmbH mit nicht mehr als 20 Beschäftigten eine Ausgangslohnsumme nicht festzustellen, auch wenn sie an verschiedenen Kapitalgesellschaften jeweils mit mehr als 25 % beteiligt ist (FG Düsseldorf 28.10.15, 4 K 269/15 F, Revision eingelegt, Abruf-Nr. 146262 , BFH II R 57/15).
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29.01.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbscheinsverfahren
Die Kostentragungspflicht im Erbscheinsverfahren hängt nicht davon ab, wer gewinnt oder verliert. Das Gericht entscheidet vielmehr nach billigem Ermessen. In diese Ermessensentscheidung sind sämtliche in Betracht kommenden Umstände einzubeziehen. Hierzu zählen neben dem Maß des Obsiegens und Unterliegens die Art der Verfahrensführung, die verschuldete oder unverschuldete Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die familiäre und persönliche Nähe zwischen Erblasser ...
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29.01.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Oberlandesgericht Hamm
Bei einem Flugzeugabsturz ist eine Passagierin tödlich verletzt worden. Ihre Erben verlangen von dem Piloten die Bestattungskosten und die Kosten dafür, dass das Grabmal hergerichtet wird. Der Pilot wandte ein, er sei nicht gewerblich tätig geworden und bei dem Flug habe es sich um eine Gefälligkeit gehandelt. Tatsächlich brauchte die Passagierin nicht die vollen Kosten des Flugs zu übernehmen.
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29.01.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Europäischer Gerichtshof
Nach Ansicht des Generalanwalts beim EuGH (Schlussantrag des Generalanwalts Szpunar 26.11.15, C-522/14, Sparkasse Allgäu, Abruf-Nr. 146179 ) wird mit der Anzeigepflicht nach § 33 ErbStG die europäische Niederlassungsfreiheit beschränkt; dies ist jedoch als verhältnismäßig und gerechtfertigt anzusehen.
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29.01.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Wenn es darum geht zu prüfen, ob eine Unternehmensholding unter die Verschonungsregeln des § 13a Abs. 1 S. 4 ErbStG fällt, beziehen die Finanzämter bei Vorgängen nach dem 6.3.13 auch die Anzahl der Arbeitnehmer nachgeordneter Beteiligungsgesellschaften ein. Die OFD Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass zu dieser Regelung beim BFH ein Revisionsverfahren anhängig ist (BFH II R 34/15). Einspruchsverfahren werden ruhend gestellt (OFD NRW, Kurzinfo vom 25.11.15, Nr. 005, Abruf-Nr. ...
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29.01.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbscheinverfahren
Oft muss in Erbscheinsverfahren (§§ 2353 ff. BGB) geklärt werden, ob der Erbschein begründet erteilt wurde (§§ 2358, 2359 BGB). Einigen sich die Beteiligten über die streitige Erbenstellung im Wege eines Vergleichs und erhält der „weichende“ Erbe (sogenannter Erbprätendent) einen finanziellen Ausgleich, stellt sich aus erbschaftsteuerlicher Sicht die Frage, wie dieser Ausgleich beim Empfänger und beim Erben zu behandeln ist.
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29.01.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundbuchamt
Ein notarieller Erbvertrag nebst Eröffnungsprotokoll genügt als Erbnachweis. Dies gilt auch, wenn sich die Parteien des Erbvertrags ein Rücktrittsrecht vorbehalten haben.
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29.01.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Gemeinschaftliches Testament
Die Frage der Bindungswirkung in Bezug auf die Schlusserbeneinsetzung ist das zentrale Problem beim gemeinschaftlichen „Berliner Testament“. Das Gericht stellt im vorliegenden Streitfall nochmals klar, dass der Vermutungsregelung des § 2270 Abs. 2 BGB ein starkes Gewicht beizumessen ist. Es bedarf gewichtiger Gründe, diese Vermutungsregel zu entkräften (OLG Bamberg 6.11.15, 4 W 105/15, Abruf-Nr. 146265 ).
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29.01.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteilsrecht
Wird ein Grundstück unter Nießbrauchsvorbehalt verschenkt und löst diese Schenkung beim Tod des Schenkers Pflichtteilsergänzungsansprüche aus, ist bei der Bewertung des Nießbrauchsrechts auf die statistische Lebenserwartung des Schenkers im Zeitpunkt der Schenkung abzustellen. Eine tatsächlich erkrankungsbedingt geringere Lebenserwartung ist nur im Ausnahmefall zu berücksichtigen (OLG Hamburg 5.5.15, 2 U 11/13, Abruf-Nr. 145483 ).
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29.01.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Steuerbescheid
Hat der Bedachte die SchenkSt aufgrund eines ihm bekannt gegebenen Bescheids entrichtet, kann sie insoweit nicht mehr gegen den Schenker festgesetzt werden, auch wenn der Schenker die Übernahme der SchenkSt erklärt hatte (FG Münster 26.2.15, 3 K 823/13 Erb, Abruf-Nr. 146264 , Revision BFH II R 31/15).
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