27.08.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Bei einer Geldüberweisung ist für den Vollzug der Schenkung stets die Ausführung des Überweisungsauftrages und nicht die Abgabe des Überweisungsauftrages maßgebend, da Gegenstand der Zuwendung das Vermögen auf den Konten ist (FG Münster 25.4.13, 3 K 2972/12 Erb, Abruf-Nr. 141348 ).
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27.08.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuer
Die im Ausland erhobene und der deutschen ErbSt entsprechende Steuer ist ungeachtet der Staatsangehörigkeit von Erblasser und Erwerber nicht auf die deutsche ErbSt anrechenbar, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz in Deutschland hatte, die Erwerber jedoch ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten (FG Baden-Württemberg 6.11.13, 7 K 3551/13, Abruf-Nr. 141896 ).
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27.08.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteilsrecht
Das Pflichtteilsrecht schränkt die Testierfreiheit des Erblassers erheblich ein und sichert dem Pflichtteilsberechtigten eine Mindestteilhabe am Nachlass. Will der Erblasser Streitigkeiten zwischen den Erben und pflichtteilsberechtigten Personen sowie wirtschaft- und steuerlich unnötige Nachteile vermeiden, sollte er die Schranken, die durch das Pflichtteilsrecht gezogen werden, schon bei der Nachfolgeregelung berücksichtigen. Aber auch nach Eintritt des Erbfalls sollten Erben und ...
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27.08.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · EU-Erbrechtsverordnung
Gemeinschaftliche bindende Testamente werden nach der neuen EU-ErbVO von Art. 3 Abs. 1b erfasst und damit wie Erbverträge behandelt.
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21.08.2014 · Nachricht aus ErbBstg · Bundesgerichtshof
Ein Ehepaar beauftragte einen Notar mit der Erstellung eines Testaments. Der Notar blieb untätig. Die Ehefrau wandte sich dann mit Schreiben vom 15.7.08 unter Hinweis auf die Dringlichkeit der Angelegenheit an den Notar und setzte Frist zur Erstellung des Testaments bis spätestens zum 11.8.08. In dem Schreiben kündigt sie an, dass für den Fall des fruchtlosen Ablaufs der Frist der Auftrag als erledigt betrachtet wird – „ohne Honorarforderung“.
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21.08.2014 · Nachricht aus ErbBstg · Amtsgericht Lichtenberg
Der Kläger, ein Miterbe, ist entgegen der Ansicht der Beklagten, der Lebensgefährtin der Verstorbenen, zur Überzeugung des Gerichts nicht prozessunfähig. Einen Fall querulatorisch begründeten wahnhaften Verhaltens vermag das Gericht ebenfalls nicht zu erkennen.
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13.08.2014 · Nachricht aus ErbBstg · Pressemitteilung Bundesfinanzhof
Ein von der Erbschaftsteuer befreiter Erwerb eines Familienheims von Todes wegen liegt nur vor, wenn der längerlebende Ehegatte endgültig zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum an einer als Familienheim begünstigten Immobilie des verstorbenen Ehegatten erwirbt und diese zu eigenen Wohnzwecken selbst nutzt. Die letztwillige Zuwendung eines dinglichen Wohnrechts an dem Familienheim erfüllt dagegen nicht die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung (BFH 3.6.14, II R 45/12).
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12.08.2014 · Nachricht aus ErbBstg · Finanzgericht Baden-Württemberg
Am 21.11.08 hatten die Kläger K mit der X-GmbH einen Stiftungsvertrag geschlossen, mit dem sie eine unselbstständige Stiftung privaten Rechts errichteten. Die X-GmbH fungierte als Stiftungsträgerin. Sie war verpflichtet, das Stiftungsvermögen treuhänderisch zu verwalten und berechtigt, es nach Maßgabe der Satzung für gemeinnützige Zwecke anzulegen. Am 21.1.09 stellte das FA eine vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit der Stiftung aus (FG Baden-Württemberg 24.2.14, 10 K ...
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12.08.2014 · Nachricht aus ErbBstg · Finanzgericht Düsseldorf
Das mit einem Erbbaurecht belastete Grundstück, für das die Erbbauberechtigten mit Ablauf des Erbbaurechts eine Entschädigung für die auf ihm stehenden Gebäude in Höhe des Verkehrswerts erhalten, ist kein bebautes Grundstück i.S. des § 13c Abs. 1 ErbStG (FG Düsseldorf 19.3.14, 4 K 1106/13 Erb, Revision eingelegt, BFH II R 25/14).
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30.07.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Das FG Düsseldorf (14.2.13, 16 K 3701/12 E, ErbBstg 13, 279, Abruf-Nr. 133014 , Revision eingelegt, Az. BFH VIII R 40/13 ) hatte sich mit der Frage zu befassen, welche einkommensteuerlichen Folgen ein Geldvermächtnis hat, dessen Auszahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Das Urteil geht auch auf die Abgrenzung von aufschiebend bedingten oder befristeten bzw. betagten Ansprüchen ein. Die Abgrenzung ist auch erbschaftsteuerlich von Bedeutung und gibt Anlass für ...
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