22.04.2014 · Nachricht aus ErbBstg · Oberlandesgericht Düsseldorf
Das Testament ist gemäß § 2084 BGB geltungserhaltend dahingehend auszulegen, dass die Erblasserin nach ihrem hypothetischen Willen ihre Tochter – nur – als Vorerbin eingesetzt hat unter der auflösenden Bedingung, dass diese von einer der genannten Personen beerbt wird.
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22.04.2014 · Nachricht aus ErbBstg · Niedersächsisches Finanzgericht
Der Vater V übertrug seinem Sohn S Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Ferner vereinbarte er mit S, dass dieser seiner Schwester T „anstelle der Zahlung eines Gleichstellungsgeldes“ eine Immobilie übertragen sollte, die V zu einem früheren Zeitpunkt je hälftig an T und B gegen Vorbehalt eines Nießbrauchs übertragen hatte. Ferner verzichtete T auf Pflichtteilsansprüche in Bezug auf die dem S zugewandten Vermögenswerte. Das FA setzte GrESt fest: T habe unter Verwendung ...
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09.04.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nutzungsrechte
Nießbrauchs- und Rentenvereinbarungen begründen langfristige Rechtsbeziehungen zwischen Schenker und Beschenktem. Bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern gegen Rentenverpflichtung gehen nicht nur das Eigentum am Wirtschaftsgut, sondern auch die Nutzungs- und Einwirkungsmöglichkeiten auf den Beschenkten über. Bei der Einräumung eines Nießbrauchs am Wirtschaftsgut hingegen fällt das Eigentum am geschenkten Wirtschaftsgut dem Beschenkten zu, während sich die Nutzungs- und ...
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28.03.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · EU-Erbrechtsverordnung
Ziel der EU-ErbVO ist es, einen Gleichlauf zwischen der internationalen Zuständigkeit (Art. 4 EU-ErbVO) und dem auf den Erbfall anwendbaren materiellen Erbrecht zu schaffen (Art. 21 EU-ErbVO). Grundsätzlich richtet sich beides nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Hat der im Ausland lebende Erblasser jedoch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, abweichend vom letzten gewöhnlichen Aufenthalt sein Heimatrecht für seine Rechtsnachfolge von Todes wegen zu wählen (Art. 22 ...
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28.03.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Brandenburgisches Oberlandesgericht
Gemäß § 1822 Nr. 2 BGB bedarf der Vormund zur Ausschlagung einer Erbschaft der Genehmigung des Familiengerichts. Maßstab ist allein das Wohl des Mündels. Ob die Ausschlagung einer Erbschaft genehmigungsfähig ist, hängt nicht allein von dem wirtschaftlichen Interesse des Mündels ab. Auch seine Gesamtbelange sind umfassend zu würdigen. Vorliegend entspricht
die vom Vormund erklärte Ausschlagung dem Wohl des Kindes (Brandenburgisches OLG 23.1.14, 9 UF 16/13, Abruf-Nr. 140898 ).
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28.03.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbvergleich
Wenn sich im Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins die Frage stellt, wer überhaupt Erbe geworden ist – z.B. wenn mehrere Testamente vorliegen und nicht eindeutig feststeht, welches Testament maßgeblich ist oder wenn ein Testament unterschiedliche Auslegungen hinsichtlich der Erbenstellung zulässt – enden solche Streitigkeiten mitunter in einem Vergleich unter den potenziellen Erben, in dem sich der im Vergleichswege anerkannte Erbe verpflichtet, eine Abfindung an einen weichenden ...
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28.03.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteilsrecht
Eine Quittung enthält lediglich ein außergerichtliches Geständnis hinsichtlich des Leistungsempfangs und als solches lediglich ein Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsache. Die Beweiskraft einer Quittung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Sie unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung. Sie kann durch jeden Gegenbeweis entkräftet werden, wobei dieser bereits geglückt ist, wenn die Überzeugung des Gerichts von der zu beweisenden Tatsache erschüttert wird ...
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28.03.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Eine Entnahme bzw. Einlage i.S. des § 4 Abs. 4a EStG liegt nicht vor, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb (LuF-Betrieb), der zunächst nur pachtweise zur Bewirtschaftung überlassen wurde, ohne dass der Betriebsverpächter die Aufgabe des LuF-Betriebs erklärte, mit der Folge unentgeltlich auf den bisherigen Pächter übertragen wird, dass der während der Verpachtung in zwei Betriebe (Verpachtungsbetrieb und Pachtbetrieb) aufgespaltene LuF-Eigentumsbetrieb nunmehr in der Person des ...
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28.03.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundvermögen
Ist bei einer Grundstücksschenkung unter Auflage (hier Verpflichtung zur Einräumung eines Wohnrechts am Grundstück) die Auflage bei der SchenkSt dem Grunde nach bereicherungsmindernd abziehbar, unterliegt sie mit ihrem nach den für die GrESt geltenden Vorschriften zu ermittelnden Wert der GrESt. § 3 Nr. 2 GrEStG gebietet es nicht, die Auflage bei der SchenkSt und bei der GrESt nach übereinstimmenden Maßstäben zu bewerten (BFH 20.11.13, II R 38/12, Abruf-Nr. 140573 ).
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28.03.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundvermögen
Beruht die Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG auf einem Erwerb von Todes wegen oder einer Erbauseinandersetzung, greift die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 und 3 GrEStG (FG Köln 25.9.13, 5 K 3747/09, Abruf-Nr. 140979 , NZB eingelegt, Az. BFH II B 114/13).
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