08.05.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Die aufgrund der Überprüfung des ErbStG durch das BVerfG befürchteten Verschlechterungen für die Steuerverschonungen gemäß §§ 13a, 13b ErbStG veranlassen Berater und Mandanten verstärkt, noch vor einer durch die Entscheidung des BVerfG bewirkten Rechtsänderung Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu übertragen. Dabei kommt dem Bestehen des Verwaltungsvermögenstests (§ 13b Abs. 2 ErbStG) eine entscheidende Bedeutung zu.
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08.05.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Die Steuerverschonungen gemäß §§ 13a, 13b ErbStG für den Übergang von begünstigten Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder durch Erbfall werden nur gewährt, wenn auch der Verwaltungsvermögenstest bestanden wird und soweit kein junges Verwaltungsvermögen vorhanden ist (§ 13b Abs. 2 ErbStG). Der folgende Musterfall verdeutlicht die Anforderungen und den verwaltungstechnischen Ablauf des Verwaltungsvermögenstests.
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08.05.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vorweggenommene Erbfolge
Im Rahmen der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen oder Teilen hiervon im Wege der vorweggenommenen Erbfolge von Eltern auf ihre Kinder sind im Vorfeld stets zahlreiche Probleme zu klären. Regelmäßig kollidiert das Interesse des Übertragenden an einer steuerlich anzuerkennenden Übertragung dieser Anteile mit dem Wunsch, auch nach erfolgter Übertragung möglichst lange über die Geschicke der Personengesellschaft bestimmen zu können. Im Folgenden sollen wesentliche ...
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08.05.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Teilungsanordnung
Eine Teilungsanordnung des Erblassers gemäß § 2048 BGB steht einer von einem Miterben betriebenen Teilungsversteigerung gemäß §§ 180, 181 ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz) grundsätzlich entgegen. Der begünstigte Miterbe kann gegen die Teilungsversteigerung im Wege der unechten Drittwiderspruchsklage gemäß §§ 768, 771 ZPO analog vorgehen. Ein Recht zur Teilungsversteigerung kann ausnahmsweise dann bestehen, wenn die Versteigerung erforderlich ist, um einen schweren Nachteil für den ...
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08.05.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Wendet der Erblasser einem der Miterben testamentarisch ein Grundstück zu und ordnet gleichzeitig an, die weiteren Miterben sollten hieran keinen weiteren Anspruch haben, spricht dies für einen einseitigen Begünstigungswillen mit der Folge, dass hierin ein Vorausvermächtnis zu sehen ist (Brandenburgisches OLG 5.3.14, 4 U 40/12, Abruf-Nr. 141349 ).
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08.05.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbauseinandersetzung
Die überquotale Übernahme von Schulden des Erblassers im Rahmen einer Erbauseinandersetzung führt nicht zu Anschaffungskosten, sofern der Miterbe, der die Schulden übernimmt, per Saldo überquotal Vermögen erlangt, hierfür jedoch kein Entgelt an den anderen Miterben leistet (FG Münster 27.9.13, 14 K 4210/10 F, Abruf-Nr. 140270 ).
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08.05.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bewertung
Bei Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 BewG infolge des Nachweises eines den Grundbesitzwert nach §§ 179, 182 bis 196 BewG unterschreitenden Kaufpreises bleiben Makler- und Notarkosten unberücksichtigt (FG Köln 12.2.14, 4 K 3081/13, Abruf-Nr. 141352 ).
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08.05.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grunderwerbsteuer
1. Vereinigen sich mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft in der Hand einer Erbengemeinschaft, wird diese nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG so behandelt, als habe sie das Grundstück von der Gesellschaft erworben. 2. Reicht der vom GrESt-Bescheid erfasste Lebenssachverhalt nicht aus, um den Tatbestand, an den das GrEStG die Steuerpflicht knüpft, zu erfüllen, ist der Bescheid rechtswidrig. Der im Bescheid bezeichnete – nicht steuerbare – Lebenssachverhalt kann ...
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08.05.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Landgericht Mosbach
Die Eltern hatten ihrem Sohn S den Pflichtteil entzogen, mit der Begründung, er habe wiederholt Wurst aus der elterlichen Metzgerei gestohlen und den Vater bedroht. S trägt vor, er habe zwar während seiner Tätigkeit in der Metzgerei Wurst mitgenommen, das hätten seine Eltern aber gestattet, da er keinen Lohn erhalten habe. Auch habe er häufig mit seinem verstorbenen Vater gestritten, dabei aber keine Todesdrohung ausgesprochen. Lediglich seinem Schwager habe er einmal 1.200 EUR ...
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08.05.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Oberlandesgericht Düsseldorf
Das Testament ist gemäß § 2084 BGB geltungserhaltend dahingehend auszulegen, dass die Erblasserin nach ihrem hypothetischen Willen ihre Tochter – nur – als Vorerbin eingesetzt hat unter der auflösenden Bedingung, dass diese von einer der genannten Personen beerbt wird.
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