10.05.2013 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Oberlandesgericht Düsseldorf
Bedient ein Testamentsvollstrecker eigene Forderungen aus dem Nachlass, ohne diese dem Erben gegenüber in einer nachvollziehbaren, geschweige denn prüffähigen Weise darzutun, ist dies ein wichtiger Grund für die Entlassung aus dem Amt (OLG Düsseldorf 18.12.12, I-3 Wx 260/11, Abruf-Nr. 131349 ).
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10.05.2013 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Die Ermittlung der fiktiven Steuer nach § 14 Abs. 1 S. 2 ErbStG führt regelmäßig zu unterschiedlichen Ergebnissen seitens des Steuerpflichtigen und des Finanzamts. Dabei gilt: Der persönliche Freibetrag ist vollständig abzuziehen, auch wenn der Freibetrag teilweise bei einer Vorschenkung außerhalb des Zehnjahreszeitraums berücksichtigt wurde (FG Münster 13.9.12, 3 K 1019/10 Erb, Abruf-Nr. 131380 ).
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10.05.2013 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Oberlandesgericht Hamm
Erteilt der Erblasser eine Vollmacht, die nach seinem Tode weiter gelten soll, erlischt diese, wenn der Bevollmächtigte den Erblasser allein beerbt (OLG Hamm 10.1.13, 15 W 79/12, Abruf-Nr. 131389 ).
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10.05.2013 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bayerisches Landesamt für Steuern
Die Bewertung von Unternehmen bzw. Anteilen daran für erbschaftsteuerliche Zwecke erfolgt nach einer anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode, wenn eine Wertableitung aus Verkäufen innerhalb eines Jahres vor dem Bewertungsstichtag nicht möglich ist (§ 11 Abs. 2 BewG i.V. mit § 109 BewG).
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10.05.2013 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundbuchamt
§ 35 Abs. 1 S. 2 GBO ermöglicht es nicht, den Nachweis der Erbenstellung durch Vorlage eines in einem gerichtlichen Vergleich enthaltenen Auslegungsvertrags über ein privatschriftliches Testament zu führen (OLG München 15.11.12, 34 Wx 417/12, Abruf-Nr. 130619 ).
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10.05.2013 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bayerisches Landesamt für Steuern
Anteile an Kapitalgesellschaften sind nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG betriebliches Schonvermögen, wenn Erblasser oder Schenker am Nennkapital zu mehr als 25 % beteiligt waren. Inwieweit stimmrechtslose Vorzugsaktien im Rahmen einer Poolregelung in Hinsicht auf die Quote von einem Viertel berücksichtigt werden, erläutert das Bayerische LfSt (19.2.13, S 3812b.1.1 - 7/4 St 34) im Einvernehmen mit den anderen Länder-Finanzbehörden anhand praxisbezogener Beispiele.
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10.05.2013 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundstücksbewertung
Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG kann bei der Bewertung wirtschaftlicher Einheiten des Grundvermögens nur bis zur Bestandskraft des Bescheids geführt werden. Sodann kann der niedrigere gemeine Wert nur im Rahmen der Änderungsvorschriften der AO geltend gemacht werden (FG Baden-Württemberg 25.6.12, 8 K 3603/11, Abruf-Nr. 131364 ).
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10.05.2013 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Einem Erblasser stehen drei Formen zur Gestaltung einer von der gesetzlichen Erbfolge abweichenden Erbregelung zur Verfügung. Es sind dies das Testament, das gemeinschaftliche Testament und der Erbvertrag. Bei jeder dieser drei Formen von letztwilligen Verfügungen sind Formvorschriften zu beachten. Hinsichtlich des Testaments sind dabei das eigenhändige Testament (§ 2247 BGB) und das öffentliche Testament (§ 2232 BGB) zu unterscheiden. Insbesondere beim eigenhändigen Testament können ...
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10.05.2013 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
1. Tritt nach dem Verkauf einer Forderung mit Besserungsschein zum Verkehrswert der Besserungsfall ein, verwandelt sich der Verkauf nicht in eine freigebige Zuwendung. 2. Im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Gesellschaftern oder zu den Gesellschaftern einer an ihr beteiligten Kapitalgesellschaft gibt es neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen lediglich offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sowie Kapitalrückzahlungen, aber keine freigebigen Zuwendungen. (BFH 30.1.13, ...
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10.05.2013 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Gehören Anteile an einer GmbH & Co. KG zum Vermögen des Erblassers, sind für die Testamentsgestaltung nicht nur erbrechtliche, sondern auch gesellschaftsrechtliche Vorgaben für die Nachfolgeregelung zu beachten. Dies gilt sowohl aus zivil- als auch aus steuerrechtlicher Sicht. Der folgende Beitrag verdeutlicht – in Fortsetzung des Beitrags zur Vererbung von GmbH-Anteilen – die testamentarischen Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch die Gestaltungsgrenzen für den Fall, dass im ...
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