05.07.2011 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Gesellschaftsanteile
Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen gegen Einräumung eines obligatorischen Nutzungsrechts (Gewinnbezugsrechts) zugunsten eines vom Schenker bestimmten Dritten stellt eine Schenkung unter Leistungsauflage dar, wenn der Bedachte verpflichtet ist, die ihm aufgrund der Beteiligung zustehenden Gewinne an den Dritten auszukehren (BFH 13.4.11, II R 27/09).
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05.07.2011 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuer
Die nach dem Jahreswert von Renten, anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen erhobene ErbSt (§ 23 ErbStG) ist nicht als dauernde Last i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar (BFH 18.1.11, X R 63/08).
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24.05.2011 ·
Sonderausgaben aus ErbBstg · Erbrecht und Zivilrecht · Betreuungsrecht, Haftung, Sozialregress, Vollmachten
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12.05.2011 · Fachbeitrag aus ErbBstg · 100 Fragen/100 Antworten
Im 4. Teil des Beitrags zur Reihe „Strategien zum Schutz des Familienvermögens in besonderen Lebenssituationen“ wird auf erbschafts- und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen übergeleitet. Angesichts der Bandbreite der Thematik und der zahlreichen Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten - insbesondere dem Steuerrecht -, können die Fragen nur in ihren Grundzügen behandelt werden.
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12.05.2011 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuerreform
Nach Auffassung des BVerfG (BVerfG 7.11.06, 1 BvL 10/02, BStBl II 07, 192) müssen die Bewertungsmethoden für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer gewährleisten, dass alle Vermögensgegenstände in einem Annäherungswert an den gemeinen Wert erfasst werden. Ein Annäherungswert ist nach Ansicht des BVerfG gerechtfertigt, weil sich kein absoluter und sicher realisierbarer Marktwert ermitteln lässt. Insoweit verweist das BVerfG darauf, dass der über § 12 Abs. 1 ErbStG anwendbare § 9 ...
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12.05.2011 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Der Gesetzgeber hat durch Behaltensregelungen (§ 13a Abs. 5 ErbStG) und eine Lohnsummenregelung (§ 13a Abs. 1 S. 2 ff. ErbStG) sichergestellt, dass die Voraussetzungen der Steuervergünstigungen nach den §§ 13a, 13b ErbStG nicht nur im Zeitpunkt des Erwerbs, sondern für einen Zeitraum von fünf bzw. sieben Jahren vorliegen. Die Veräußerung des begünstigten Vermögens ist ein Verstoß gegen die Behaltensregelung, deren Konsequenzen im Folgenden dargestellt werden.
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12.05.2011 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundstücksübertragung
Zur Erfüllung eines Vermächtnisses, dessen Inhalt ein vermietetes Grundstück ist und das der Erblasser zugunsten seines minderjährigen Enkels ausgesetzt hat, bedarf die Auflassung der Bestellung eines Ergänzungspflegers, wenn Erbin des Nachlasses die sorgeberechtigte Mutter ist (OLG München 8.2.11, 34 Wx 18/11).
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12.05.2011 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Hat der Erblasser seinen letzten Willen in einem Testament formuliert, bedeutet dies nicht, dass die Verhältnisse im Zeitpunkt des Erbfalls denen entsprechen, die sich der Verfasser bei Abfassung des Testaments vorgestellt hat. So können sich beispielsweise die persönlichen und familiären Rahmenbedingungen in der Zeit zwischen Testamentsabfassung und Erbfall verändert haben. Hat der Erblasser nicht reagiert und das Testament an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst, kann dies auch ...
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12.05.2011 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Wird eine Sache veräußert, die Gegenstand eines testamentarisch bestimmten Vermächtnisses ist, kann der Vermächtnisnehmer nicht ohne Weiteres die Herausgabe des Surrogats über § 2169 BGB verlangen (OLG Rostock 16.4.09, 3 W 9/09).
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12.05.2011 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbrecht
Bei einer Teilungsanordnung, durch die der Erblasser unter Ausschluss einer Ausgleichspflicht einem von mehreren Miterben Gegenstände zuweist, die wertvoller sind, als es dem Erbteil des Miterben entspricht, liegt eine reine Teilungsanordnung vor, soweit eine Anrechnung auf den Erbteil des Miterben möglich ist, und in Höhe des Mehrwerts ein Vorausvermächtnis. (BFH 6.10.10, II R 29/09).
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