28.02.2023 · Nachricht aus ErbBstg · Bundesfinanzministerium
Ab 2023 sind die Bewirtschaftungskosten entsprechend der Anlage 3 zu § 12 Abs. 5 S. 1 ImmoWertV für die Bewertung von Grundstücken im Ertragswertverfahren in Anlage 23 zu § 187 Abs. 2 und 3 BewG vorgegeben. Den dortigen Angaben liegt der Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2001 zugrunde. Daher ist eine Anpassung für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2023 erforderlich.
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28.02.2023 · Nachricht aus ErbBstg · Bundesfinanzministerium
Das BMF hat mit Schreiben vom 30.1.23 (IV C 7 - S 3225/20/10001 :004) die zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 zum BewG maßgebenden Baupreisindizes für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2023 veröffentlicht. Nachfolgend sind nicht nur die Baupreisindizes für 2023 angegeben, sondern auch die Baupreisindizes für die Jahre 2016 bis 2022.
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28.02.2023 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Reform der Grundbesitzbewertung
Nach den in der letzten Ausgabe dargestellten Änderungen im Ertragswertverfahren (ErbBstg 23, 46 ff.) folgt nun das, was sich ab 2023 im Sachwertverfahren bei der Bewertung von Grundstücken getan hat. Auch hier ist Verursacher die ImmoWertV vom 14.7.21 (BGBl I 21, 2805). Diese erfordert eine Regionalisierung der durchschnittlichen Herstellungskosten des Gebäudes. Hinzu kommt eine Marktanpassung des vorläufigen Sachwerts entweder durch den vom Gutachterausschuss vorgegebenen Sachwertfaktor ...
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28.02.2023 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Auskunftsverlangen
Der BGH hatte im Urteil vom 30.11.22 (IV ZR 60/22) zu entscheiden, ob einem Pflichtteilsberechtigten nach der Ausschlagung seines Erbteils gemäß § 2306 Abs. 1 BGB ein Auskunftsanspruch nach § 2314 Abs. 1 BGB zusteht. Der BGH hat dies bejaht und damit klargestellt, dass dem „vorläufigen Erben“ nach der Ausschlagung die Auskunftsansprüche eines „normalen“ Pflichtteilsberechtigten zustehen.
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28.02.2023 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vermögensverwaltung
Immer mehr Menschen möchten ihr Vermögen ganz oder teilweise gemeinwohlorientierten, steuerbegünstigten Zwecken widmen. Einem potenziellen Mäzen stehen zur Realisierung seines Vorhabens mehrere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Zu nennen sind hier beispielhaft die (zweckgebundene) Spende, ein Stifterdarlehen, die rechtsfähige Stiftung sowie die nichtrechtsfähige Stiftung in Gestalt einer Auflagenschenkung oder Treuhand. Zwar ist die rechtsfähige Stiftung der Prototyp der Stiftung ...
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28.02.2023 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Generationennachfolge
In der Praxis kommt es häufig vor, dass im Vorfeld einer Generationennachfolge ein Einzelunternehmen in eine GmbH & Co. KG eingebracht wird, um anschließend dem Sohn oder der Tochter die KG-Anteile steuerbegünstigt nach §§ 13a, 13b ErbStG zuwenden zu können. Hier ist aufgrund einer neuen Verwaltungsanweisung im Hinblick auf das junge Verwaltungsvermögen und die jungen Finanzmittel äußerste Vorsicht geboten. Was es zu beachten gilt, wird im nachfolgenden Praxisfall im Detail erläutert.
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28.02.2023 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Steueranrechnung
In der Schweiz wird die Steuer auf Schenkungen, die in den letzten fünf Jahren vor dem Tode des Erblassers erfolgt sind, erst bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer mitberechnet, eine vorhergehende Festsetzung von Schenkungsteuer erfolgt nicht. Die schweizerische Erbschaftsteuer ist dennoch auf die deutsche Schenkungsteuer anrechenbar – so das FG Düsseldorf in seinem Urteil vom 4.5.22.
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28.02.2023 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Land- und Forstwirtschaft
Die Verpachtung zur land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung fällt auch dann nicht unter § 13 Abs. 4 Buchst. b HöfeO, wenn der Hoferbe die Eigenbewirtschaftung des Hofes auf Dauer eingestellt hat – so das OLG Celle in seinem Beschluss vom 19.9.22. Das OLG erteilte damit etwaigen Nachabfindungsansprüchen der weichenden Hoferben gegen den die Eigenbewirtschaftung aufgebenden Hoferben eine klare Absage.
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15.02.2023 ·
Sonderausgaben aus ErbBstg · Downloads · Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (Drs. 20/3879) sind unter anderem einige Bestimmungen des Bewertungsgesetzes zur Bewertung von Grundstücken überarbeitet und neu gefasst worden. Die im BewG vorgenommenen Änderungen, die für viele Grundstückseigentümer etwas überraschend auf den Weg gebracht worden sind und je nach Fallkonstellation zu einer deutlichen Anhebung der Grundbesitzwerte führen können, sind am 2.12.22 vom Deutschen Bundestag beschlossen und vom Bundesrat am 16.12.22 abgesegnet ... > lesen
27.01.2023 · Nachricht aus ErbBstg · Rückforderungsanspruch
Die Erklärung, eine Schenkung werde wegen groben Undanks widerrufen, muss nicht begründet werden. Der BGH (11.10.22, X ZR 42/20, Abruf-Nr. 233248 ) hat dafür den Wortlaut der Norm herangezogen. Dazu heißt es in § 531 Abs. 1 BGB schlicht: „Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Beschenkten“. Eine Begründung wird ausdrücklich nicht verlangt. Den Schutz des Beschenkten sieht der Senat ausreichend dadurch gewahrt, dass das Vorliegen des groben Undanks im ...
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