10.04.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vorweggenommene Erbfolge
Behält sich die Schenkerin bei einer freigebigen Zuwendung eines Grundstücks den Nießbrauch vor und löst der Bedachte später den Nießbrauch gegen Entgelt ab, hat dies, abgesehen vom Wegfall der Stundung nach § 25 Abs. 1 S. 2 ErbStG, keinen Einfluss auf die SchenkSt, die für die Grundstücksübertragung festzusetzen war (BFH 19.12.07, II R 34/06, Abruf-Nr.
080589
).
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10.04.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vorweggenommene Erbfolge
Werden die Anteile am Betriebsunternehmen sowie das Betriebsgrundstück unentgeltlich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen, führt dies zur Beendigung der Betriebsaufspaltung und zur Betriebsaufgabe, wenn sich der Übertragende den Nießbrauch am Grundstück vorbehält (FG Niedersachsen 20.6.07, 2 K 562/05, Rev. eingelegt, Az. BFH X R 26/07, Abruf-Nr.
080942
).
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10.04.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbenhaftung
Die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung sind auch bei einer Verletzung von Mitwirkungspflichten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen. Beweislasterleichterungen sind bei nicht behebbaren Zweifeln unzulässig. Nur die Höhe hinterzogener Steuern kann - mit Einschränkungen - geschätzt werden (BFH 20.6.07, II R 66/06, Abruf-Nr.
080793
).
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10.04.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schätzung
Die ErbSt-Bescheide sind an den Nachlasspfleger als gesetzlichen Vertreter für die unbekannten Erben bekanntzugeben. Das FA ist nach angemessenem Zeitraum zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen berechtigt. Bei der Schätzung kann von gleichen Erbanteilen jedes Erben und von der Zuordnung in die Steuerklasse III ausgegangen werden (FG Düsseldorf 22.8.07, 4 K 298/05, Abruf-Nr.
080939
).
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10.04.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundvermögen
Nach Auffassung des EuGH liegt ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit vor, wenn Vermögen aus anderen EU-Staaten bei der Festsetzung der deutschen ErbSt mit dem gemeinen Wert angesetzt wird, während für gleichartigen inländischen Besitz ein günstigeres Bewertungsverfahren gilt (EuGH 17.1.08, C-256-06, Abruf-Nr.
080360
).
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11.03.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuerreform
Gemäß § 6 Abs. 4 ErbStG stehen Nachvermächtnisse und beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse den Nacherbschaften gleich. Der Entwurf des Erbschaftsteuerreformgesetzes (ErbStRG, Abruf-Nr.
073891
) sieht nunmehr vor, dass Auflagen (§ 1940 BGB) den beim Tod des Beschwerten fälligen Vermächtnissen gleichzustellen sind. Die beabsichtigte Gesetzesänderung dürfte aller Voraussicht nach von den zur Zeit laufenden Gesetzesberatungen unberührt bleiben, zumal sie auch schon Gegenstand ...
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11.03.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · ErbStRG
Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 15.2.08 (BR-Drucksache 4/08; Abruf-Nr.
080664
) zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts Stellung genommen. Die wichtigsten Änderungsvorschläge und Anregungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
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11.03.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Internationales Steuerrecht
In der ErbBstg 08, 67 ff. wurden die Änderungen des - zum 1.1.07 reformierten - französischen Erbrechts besprochen. Noch bedeutender ist aber der erstmalige Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und Frankreich auf dem Gebiet der Steuern auf Erbschaften und Schenkungen (unterzeichnet am 12.10.06, ausgefertigt am 11.9.07, BGBl II, 1402). Im Folgenden wird zu den Besonderheiten des zum 22.8.07 und 1.1.08 reformierten französischen Erbschaftsteuerrechts und ...
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11.03.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Diskussionsentwurf
Mit der Vorlage des Diskussionsentwurfs einer Verordnung zur Durchführung der §§ 182, 183 und 184 des BewG = Grundvermögensbewertungsverordnung (GrBewV, Abruf-Nr.
080665
) konkretisieren sich nun die Bewertungsregeln für die Bewertung von Grundstücken, sodass nun Vergleichsrechnungen zwischen bestehendem und geplantem Recht möglich sind. Im Folgenden werden die Berechnungsmodalitäten für die wichtigsten Fälle, nämlich die Bewertung unbebauter und bebauter Grundstücke sowie der ...
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11.03.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Güterstandsschaukel
Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, steht dem jeweils anderen Ehegatten ein Zugewinnausgleichsanspruch zu, wenn der Güterstand - aus welchen Gründen auch immer - beendet wird. Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet, erhöht sich nach § 1371 Abs. 1 BGB der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten pauschal um ein Viertel (erbrechtliche Lösung). Ob tatsächlich ein Zugewinnausgleichsanspruch des überlebenden Ehegatten gegenüber ...
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