01.05.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Verjährung
Der Ehemann der Klägerin verstarb 1989. 1990 übersandte das Nachlassgericht dem FA eine Abschrift des gemeinschaftlichen Testaments der Eheleute, die Niederschrift über die Eröffnung und den Erbschein. Nach Aufforderung durch das FA gab die Klägerin Ende 1990 eine nicht unterschriebene ErbSt-Erklärung ab, die Unterschrift wurde 1991 nachgeholt. In 1995 erließ das FA einen vorläufigen ErbSt-Bescheid über 0 DM. Nach einer Außenprüfung in 1997 erhöhte es die ErbSt auf rd. 53.000 DM.
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01.05.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Ausschlagung
Bei Eintritt des Erbfalls geht zunächst das Vermögen des Erblassers als Ganzes auf den oder die Erben über (§ 1922 Abs. 1 BGB). Jeder Erbe kann aber nach § 1942 Abs. 1 BGB die Erbschaft ausschlagen. Gleiches gilt nach § 2176 BGB für den mit einem Vermächtnis Bedachten. In den meisten Fällen wird der Begünstigte nicht unentgeltlich auf den wirtschaftlichen Vorteil einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses verzichten, sondern sich hierfür eine Gegenleistung - eine Abfindung - ...
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01.05.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögensfreibetrag
Die Vergünstigungen des § 13a ErbStG können nicht gewährt werden, wenn der Erblasser schon zu einem früheren Zeitpunkt einen Kommanditanteil auf den Erben übertragen hat und durch den Tode des Erblassers lediglich dessen Nießbrauchsrecht am Anteil erlischt. Das Erlöschen des Nießbrauchsrechts kann mit der Übertragung eines Gesellschaftsanteils nicht gleichgestellt werden. Mit dem Tod des Erblassers erwirbt der Erbe somit keinen Kommanditanteil, sondern lediglich dessen Kapitalkonten.
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01.05.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkung
Allein durch die Übergabe des Kfz-Briefs und eines Autoschlüssels ist die Schenkung eines Pkw i.S. des § 518 Abs. 2 BGB noch nicht bewirkt. Hinzukommen muss die Besitzverschaffung (OLG Karlsruhe 15.3.05, 17 U 180/04, Abruf-Nr.
051171
).
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01.05.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Berliner Testament
Bringt der Erbe sein Einzelunternehmen zu Buchwerten in eine neu gegründete GmbH & Co. KG ein, an der die Kinder zur Abgeltung ihrer Pflichtteilsansprüche wertmäßig über ihre Einlage hinaus am KG-Vermögen beteiligt werden, liegt ein entgeltliches Rechtsgeschäft vor, das zu einem laufenden Gewinn führt (BFH 16.12.04, III R 38/00, Abruf-Nr.
050866
).
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01.05.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Die in § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HS. 3 (2. Alt.) ErbStG vorgesehene Verteilung des Freibetrags „zu gleichen Teilen“ ist nicht auf eine Verteilung „nach Köpfen“ beschränkt, sondern umschreibt ein Aufteilungsprinzip, das auf die Aufteilung des gesamten nach § 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG außer Ansatz zu bleibenden Freibetrags gerichtet ist (BFH 15.12.04, II R 75/01, Abruf-Nr.
050684
).
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01.05.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundstücksschenkung
Eine Grundstücksschenkung ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt, wenn der Schenker alles zum Eigentumsübergang Erforderliche getan hat, also Auflassungs- und Eintragungsbewilligung erklärt sind. Ist jedoch der Beschenkte auf Grund weiterer Vereinbarungen gehindert, den Eigentumsübergang herbeizuführen, ist die Grundstücksschenkung erst dann ausgeführt, wenn dieses Hindernis weggefallen ist (BFH 2.2.05, II R 26/02, Abruf-Nr.
050795
).
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01.04.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Annahme und Ausschlagung
Die Ausschlagung eines Erbes ist auch dann nicht nichtig, wenn der Erbe Sozialhilfe erhält (LG Aachen 4.11.04, 7 T 99/04, Abruf-Nr.
050392
).
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01.04.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
In der Regel wendet der Schenker dem Bedachten Geldmittel mit der Auflage zu, einen durch die Schenkungsabrede genau bestimmten Gegenstand oder ein genau bestimmtes Recht zu erwerben. Einen der Gattung nach bestimmten Gegenstand zu erwerben, reicht nicht aus. Maßgeblich ist, was der Beschenkte nach dem Willen des Schenkers erhalten hat.
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01.04.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vorweggenommene Erbfolge
Im Folgenden werden die steuerlichen Konsequenzen einer unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen und Anteilen an Mitunternehmeranteilen mit anschließender Einbringung in eine GmbH unter Berücksichtigung der BMF-Schreiben vom 16.9.04 und 3.3.05 (vgl. auch ErbBstg 05, 108 ff. in diesem Heft) aufgezeigt.
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