01.05.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkung
Wird ein Vermögensgegenstand von den Schwiegereltern unter "Zwischenschaltung" der Tochter auf den Schwiegersohn übertragen, ohne dass die Tochter über den Vermögensgegenstand eine eigene Dispositionsmöglichkeit hat, liegt eine direkte Zuwendung der Schwiegereltern an den Schwiegersohn und keine Kettenschenkung vor. Dies gilt auch dann, wenn die Zuwendung als ehebedingte Zuwendung der Tochter bezeichnet wird (Hess. FG 16.9.03, 1 K 1936/03, Abruf-Nr. 041007).
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01.05.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nießbrauch
Der vorzeitige unentgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht erfüllt als Rechtsverzicht den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. § 25 ErbStG steht der Tatbestandsmäßigkeit nicht entgegen (BFH 17.3.04, II R 3/01, Abruf-Nr. 041011).
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01.05.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Gesetzgebung
Das Land Schleswig-Holstein hat der Öffentlichkeit einen Entwurf des ErbStG vorgelegt. Künftig sollen bei der Besteuerung unentgeltlich übertragenen Vermögens Verkehrswerte zu Grunde gelegt werden.
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01.04.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Steueramnestie
In ErbBstg 04, 76, wurde die Amnestiefähigkeit eines verschwiegenen Erwerbs im Todesfall erläutert. Danach kann eine strafbefreiende Erklärung für Erwerbe vor dem 1.1.03 eingereicht werden, wenn auf Grund einer Erbschaftsteuererklärung (oder Schenkungsteuererklärung), die vor dem 18.10.03 abgegeben worden ist, eine zu niedrige Festsetzung von Erbschaftsteuer (oder Schenkungsteuer) erfolgt ist. Nachfolgend wird der Schenkungsfall unter dem Blickwinkel "Steueramnestie" aufgegriffen.
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01.04.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Gesetzgebung
Die auf Grund von Vorschlägen der Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück im HBeglG 2004 berücksichtigten Kürzungen von Freibeträgen könnten verfassungswidrig sein. Die Vorschläge wurden erst im Vermittlungsausschuss formell zum Gegenstand der Beratungen gemacht. Im Einzelnen:
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01.04.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbengemeinschaft
Überträgt eine Erblasserin Vermögen durch eine unter Lebenden vollzogene Verfügung zu Gunsten Dritter auf den Todesfall (§§ 518 Abs. 2, 2301 Abs. 2 BGB), unterliegen die auf diese Weise begründeten Rechtsbeziehungen nicht nur im Deckungs-, sondern auch im Valutaverhältnis den allgemeinen Regeln für Rechtsgeschäfte unter Lebenden, nicht aber dem Erbrecht. Das gilt sowohl für die rechtliche Einordnung der im Valutaverhältnis begründeten Rechtsbeziehungen als auch für deren ...
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01.04.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Verfahrensrecht
Die Rechtmäßigkeit eines ErbSt-Bescheides ist ernstlich zweifelhaft, wenn ein Anteil an einer gewerblichen Personengesellschaft mit Grundbesitz vererbt wurde und die Grundbesitzwerte für die Gesellschaftsgrundstücke nicht nach § 138 Abs. 5 S. 1 BewG gesondert festgestellt, sondern von den Lage-FÄ (R 124 Abs. 6 ErbStR) im Wege der Amtshilfe nur formlos ermittelt worden sind (BFH 2.12.03, II B 76/03, Abruf-Nr. 040210).
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01.04.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vermögensübertragung
Das Rechtsgebiet der Vermögensübertragungen gegen wiederkehrende Leistungen bleibt in Bewegung: Dem am 26.8.02 veröffentlichten "neuen Rentenerlass" der Finanzverwaltung (BStBl I, 893) hatte der Große Senat (GrS) mit seinen Beschlüssen vom 12.5.03 (GrS 1/00, Abruf-Nr. 032137 und GrS 2/00, Abruf-Nr. 032138) bereits wieder in wesentlichen Bereichen den rechtlichen Boden entzogen. In seiner Stellungnahme vom 8.1.04 (BStBl I, 191, Abruf-Nr. 040342) kündigt das BMF an, die jüngsten ...
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01.04.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Stiftung
Von Todes wegen errichtete Stiftungen des privaten Rechts sind im Falle ihrer Genehmigung auf Grund der in § 84 BGB angeordneten Rückwirkung bereits ab dem Zeitpunkt des Vermögensanfalls nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG subjektiv körperschaftsteuerpflichtig. Die in § 84 BGB angeordnete Rückwirkung wirkt sich allerdings auf § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG nicht aus. Erfüllt eine Körperschaft die Voraussetzungen des § 62 AO, ist es unschädlich, wenn die Satzung die Vorgaben des § 61 AO zur ...
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01.04.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Ersatzerbeinsetzung
Die Auslegungsregel des § 2069 BGB darf grundsätzlich erst angewandt werden, wenn im Testament kein Ersatzerbe bestimmt ist und durch Auslegung auch außerhalb der Urkunde liegender Umstände nicht ermittelt werden kann, was der Erblasser für den Fall des vorzeitigen Versterbens des eigenen Abkömmlings gewollt hätte. Eine kumulative Anwendung der Auslegungsregeln der § 2069 BGB und § 2270 Abs. 2 BGB ist nicht zulässig (OLG Hamm 15.7.03, 15 W 178/03, Abruf-Nr. 040628).
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