24.06.2020 · Nachricht aus ErbBstg · Einsicht in Nachlassakte
Der Erblasser war in Ratingen verstorben. Die Schwester des Erblassers, die im rd. 500 km entfernten Kiel wohnt, stellte über ihren Verfahrensbevollmächtigten den Antrag, Einsicht in die Nachlassakte zu gewähren. Zu diesem Zweck sollte die Nachlassakte im Wege der Rechtshilfe an das Amtsgericht Kiel zur dortigen Einsicht versandt werden. Das Nachlassgericht kam dem im Grundsatz nach, versandte jedoch nicht das Originaltestament, sondern lediglich eine beglaubigte Kopie. Die Schwester bestand ...
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24.06.2020 · Nachricht aus ErbBstg · Wertpapieranlage
Der Erblasser hinterließ ein Vermögen von rd. 1,6 Mio. EUR, wovon rund 1 Mio. EUR in Aktien angelegt waren. Offenbar waren die Erben unbekannt, sodass eine Nachlasspflegschaft eingerichtet wurde. Der Nachlasspfleger erhielt für den Erblasser ein Schreiben der Braunschweigischen Landessparkasse, die zum Verkauf der Aktien riet. Daraufhin beantragte der Nachlasspfleger gemäß § 1812 BGB die nachlassgerichtliche Genehmigung zur Auflösung des Depots zugunsten des Sparkontos des Erblassers.
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24.06.2020 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteilsansprüche
Der BGH hatte in seinem Urteil vom 20.5.20 die Frage zu beantworten, inwieweit ein Anspruch auf Ergänzung eines notariellen Nachlassverzeichnisses besteht, wenn das Verzeichnis wegen unterbliebener Mitwirkung der Erbin teilweise unvollständig ist.
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24.06.2020 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Das OLG München hatte sich in seinem Beschluss vom 5.5.20 mit der Frage des Testierwillens zu beschäftigen, wenn der Erblasser am selben Tag zwei inhaltlich identische Schriftstücke verfasst, die Verfügungen von Todes wegen enthalten.
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24.06.2020 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Der praktische Fall
Vermietete Grundstücke und Grundstücksteile gehören in aller Regel zum Verwaltungsvermögen. Nach der Mitte 2016 in Kraft getretenen Erbschaftsteuerreform soll Verwaltungsvermögen nicht mehr an einer erbschaftsteuerlichen Verschonung teilhaben (vgl. § 13b Abs. 2 ErbStG). Liegt bei einem Betreiber eines Parkhauses, dessen Kerngeschäft die Vermietung von Parkplätzen ist, nun in vollem Umfang Verwaltungsvermögen vor, sodass eine Erbschaftsteuerverschonung ausscheidet? Dies wollte der ...
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24.06.2020 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Begünstigtes Vermögen
Junge Finanzmittel sollen aus der Sicht des Gesetzgebers nicht dazu genutzt werden, begünstigtes Vermögen zu schaffen, für das ein Verschonungsabschlag von 85 % bzw. 100 % gewährt werden kann. Daher werden junge Finanzmittel aus der Verrechnung mit Schulden und mit dem Sockelbetrag von 15 % des Unternehmenswerts ausgeschlossen, aber auch von der Umgliederung in begünstigtes Vermögen nach § 13b Abs. 7 ErbStG. Im Gegensatz zum jungen Verwaltungsvermögen behalten junge Finanzmittel den ...
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24.06.2020 · Nachricht aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Viele Ehepaare entscheiden sich, vor der Ehe einen Ehevertrag abzuschließen und Gütertrennung zu vereinbaren. Häufig wird in solchen Verträgen geregelt, dass die Ehefrau für ihren Verzicht auf den Zugewinnausgleich im Falle des gesetzlichen Güterstandes und einen Verzicht auf den Versorgungsausgleich eine Ausgleichszahlung erhält – abhängig von der Anzahl der vollendeten Ehejahre. Das FG München (2.5.18, 4 K 3181/16, Abruf-Nr. 216160 ) hat nun entschieden, dass es sich bei dieser ...
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24.06.2020 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nacherbschaft
Erbt der Erbe das Eigenvermögen der Erblasserin und wird er durch deren Tod zudem Nacherbe des Vermögens aus mehreren Vorerbschaften der Erblasserin, liegen zivilrechtlich mehrere Erbmassen vor. Dagegen handelt es sich wegen der gesetzlichen Fiktion in § 6 Abs. 1 ErbStG erbschaftsteuerlich hinsichtlich der Nacherbschaften nur um einen einheitlichen Erwerb von der Vorerbin, für den insgesamt nur ein persönlicher Freibetrag nach § 16 ErbStG beansprucht werden kann – so das FG München ...
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24.06.2020 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Wird ein Kommanditanteil unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen und der Schenker bevollmächtigt, die Stimmrechte für den Erwerber auszuüben, kann der Erwerber dennoch als Mitunternehmer anzusehen sein. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er nicht gehindert ist, die ihm als Kommanditisten zustehenden Stimmrechte selbst wahrzunehmen (BFH 6.11.19, II R 34/16).
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24.06.2020 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Steuerberater in eigener Sache
Die BStBK ermutigt Steuerberater seit Jahren dazu, die sog. vereinbaren Tätigkeiten verstärkt als Dienstleistung anzubieten, um sich neue Geschäftsfelder zu erschließen. Und was läge da näher, als sich als Testamentsvollstrecker (TV) in Stellung zu bringen, wenn man eh schon in erbschaftsteuerlichen Angelegenheiten berät? Doch auch wenn die Honorare durchaus auskömmlich sind, sollte man die Haftungsrisiken in diesem Bereich nicht unterschätzen.
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