23.04.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 4 S 5 · IV R 34/22
Liegt eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung vor, weil der mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz eingefügte § 5a Abs. 4 Satz 5 EStG, wonach im Falle der Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert der Unterschiedsbetrag auf den Rechtsnachfolger übergeht, in allen nach dem 31.12.1998 begonnenen Wirtschaftsjahren anzuwenden ist?
Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 20.03.2024 bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 2/24 ausgesetzt.
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23.04.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 4 S 5 · IV R 33/22
Liegt eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung vor, weil der mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz eingefügte § 5a Abs. 4 Satz 5 EStG, wonach im Falle der Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert der Unterschiedsbetrag auf den Rechtsnachfolger übergeht, in allen nach dem 31.12.1998 begonnenen Wirtschaftsjahren anzuwenden ist?
Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 20.03.2024 bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 2/24 ausgesetzt.
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23.04.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 4 S 5 · IV R 32/22
Liegt eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung vor, weil der mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz eingefügte § 5a Abs. 4 Satz 5 EStG, wonach im Falle der Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert der Unterschiedsbetrag auf den Rechtsnachfolger übergeht, in allen nach dem 31.12.1998 begonnenen Wirtschaftsjahren anzuwenden ist?
Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 20.03.2024 bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 2/24 ausgesetzt.
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23.04.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 4 S 5 · IV R 31/22
Liegt eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung vor, weil der mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz eingefügte § 5a Abs. 4 Satz 5 EStG, wonach im Falle der Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert der Unterschiedsbetrag auf den Rechtsnachfolger übergeht, in allen nach dem 31.12.1998 begonnenen Wirtschaftsjahren anzuwenden ist?
Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 20.03.2024 bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 2/24 ausgesetzt.
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23.04.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 4 S 3 Nr 3 · IV R 14/22
Ist die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 EStG i.d.F. des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes vom 02.06.2021, wonach im Falle der Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert ein festgestellter Unterschiedsbetrag insoweit auf den Rechtsnachfolger übergeht, verfassungsgemäß?
Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 20.03.2024 bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 2/24 ausgesetzt.
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23.04.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 4 S 3 Nr 3 · IV R 12/22
Ist die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 EStG i.d.F. des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes vom 02.06.2021, wonach im Falle der Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert ein festgestellter Unterschiedsbetrag insoweit auf den Rechtsnachfolger übergeht, verfassungsgemäß?
Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 20.03.2024 bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 2/24 ausgesetzt.
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23.04.2024 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 10a · IV R 26/21
Geht der bei einer ausländischen Kapitalgesellschaft festgestellte vortragsfähige Gewerbeverlust mit Einbringung des Geschäftsbetriebs ihrer einzigen inländischen Betriebsstätte in eine Personengesellschaft, an deren Vermögen die einbringende Kapitalgesellschaft zu 100 % beteiligt ist, auf die aufnehmende Personengesellschaft über, oder bleibt er bestehen und steht (nur) für eine Verrechnung mit zukünftigen inländischen Gewinnen der Kapitalgesellschaft zur Verfügung?
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