Das FG Münster (23.5.22, 5 K 714/20 U, Urteil; Rev. BFH XI R 18/22, Einspruchsmuster ) hat aktuell entschieden, dass durch gegenüber Ferkelproduzenten erbrachte Beratungsleistungen (im Streitfall: Sauenplanführung, Trächtigkeitsberatung, Betriebszweigauswertung und Intensivberatung) nicht selbst der begünstigte Zweck des § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG erreicht wird, auch wenn sie konkret auf den Betrieb des jeweiligen Ferkelproduzenten bezogen sind. Sie unterfielen auch nicht unmittelbar der Leistungs- und ...
Hat ein Steuerpflichtiger jeweils Darlehen aufgenommen zur Finanzierung einer privat genutzten Wohnung und einer vermieteten Wohnung und werden diese Darlehensverträge aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Voraussetzungen einer wirksamen förmlichen Zustellung auch während der COVID-19-Pandemie.
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG sind zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes i. S. d. § 32 Abs. 1 EStG, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, Sonderausgaben.
Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des GrSt-Werts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.22 erfolgte durch öffentliche Bekanntmachung im BStBl I vom 30.3.22. Danach waren die Erklärungen dem ...
Das FG Niedersachsen (21.9.22, 9 K 309/20; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) hat aktuell entschieden, dass die für eine doppelte Haushaltsführung erforderliche finanzielle Beteiligung an den Kosten der ...
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Das FG Köln (30.3.22, 5 K 1464/21; Rev. BFH III R 24/22, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass nicht jede Verletzung der besonderen Mitwirkungspflichten eines Kindergeldempfängers gemäß § 68 Abs. 1 S. 1 EStG unabhängig von ihrem Gewicht einen Ausschluss des Kindergeldempfängers vom Familienleistungsausgleich rechtfertigt. Auch bei objektiver Verletzung der Mitwirkungspflichten gem. § 68 EStG durch den Kindergeldberechtigten kann danach ein ungewollter Gesetzesüberhang (und somit eine Unbilligkeit ...