01.04.2002 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Seit dem 1.1.02 gilt das neue Gewaltschutzgesetz
| Am 1.1.02 ist das Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung - kurz Gewaltschutzgesetz (GewSchG) - in Kraft getreten (BGBl. I 01, 3513; zum Entwurf: Kloster-Harz, FK 4/01, 54). Das Gesetz schließt damit eine Lücke - nicht nur im familienrechtlichen - Schutz vor Gewalt. Hier ein Überblick: |
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