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  • 01.05.2001 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    § 323 ZPO wegen § 1612b Abs. 5 BGB n.F.

    | Für eine Abänderungsklage nach § 323 ZPO auf Erhöhung des Kindesunterhalts nach § 1612b Abs. 5 BGB ist PKH zu bewilligen, wenn der Abänderungsbeklagte materiell-rechtliche Einwendungen gegen die Erhöhung des geltend gemachten Kindesunterhaltes vorträgt (OLG Schleswig, Beschluss 26.4.01, 10 WF 57/01, n.v.). (Abruf-Nr. 011102) |