01.06.2001 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Zum Berufungsstreitwert einer Auskunftsklage
| Die Verurteilung zur Auskunft „über sonstige Einkünfte unter Darlegung der Bruttoeinnahmen und der steuerlichen Abzüge“, ohne im Tenor oder in den Entscheidungsgründen den maßgeblichen Zeitraum zu bezeichnen oder den Umfang der Auskunftspflicht inhaltlich näher einzugrenzen, ist zu unbestimmt und daher nicht vollstreckungsfähig. |
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