01.06.2003 · Fachbeitrag · Anwaltshonorar
So ermitteln Sie auf einen Blick Streitwerte und Anwaltsgebühren in Verbundverfahren
| Die Berechnung der Anwaltsgebühren in Familiensachen bereitet oft Schwierigkeiten, weil die BRAGO für ZPO- und für FGG-Verfahren unterschiedliche Gebührentatbestände vorsieht, die Streitwertbestimmungen auf GKG, KostO und BRAGO verteilt sind, für Scheidungsverbundverfahren und einstweilige Anordnungsverfahren Besonderheiten gelten. Durch das Gewaltschutz-, das Zivilprozessreformgesetz und das Gesetz zur Umstellung des Kostenrechts auf EUR sind viele gebührenrechtliche Vorschriften geändert worden. Anhand der folgenden Tabelle können Sie für Scheidungs- und Folgesachen rasch die Gebühren und den für den Regelfall geltenden Streitwert ermitteln (zur richtigen Ermittlung von Streitwerten und Anwaltsgebühren im isolierten Verfahren vgl. Wick, FK 03, 70). |
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