01.05.2001 · Fachbeitrag · Brüssel II
Neue internationale Zuständigkeiten deutscher Gerichte in Scheidungs- und Sorgerechtssachen
| Die internationale Zuständigkeit deutscher Gericht für solche Ehesachen, in denen zumindest ein Ehegatte Ausländer ist, wurde bisher ausschließlich innerstaatlich durch § 606a ZPO geregelt. Diese Vorschrift wird für Bewohner der EU-Staaten nun weitgehend von der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 vom 29.5.00 über „die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten“ (kurz: Brüssel II; FamRZ 00, 1140) verdrängt. Diese Verordnung (VO) ist bereits am 1.3.01 in Kraft getreten und seitdem in der Bundesrepublik unmittelbar geltendes Recht. |
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