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  • 01.10.2003 · Fachbeitrag · Ehegattenunterhalt

    Die Auswirkung der Surrogatstheorie in der Praxis

    | Die neue Rechtsprechung des BGH, die der Anrechnungsmethode eine Absage erteilt, lässt sich am besten erklären mit dem Stichwort „Surrogatstheorie“ (NJW 01, 2254; FK 01, 32, Abruf-Nr. 010829). Sie hat zur Folge, dass unterhaltsrechtlich relevante Einkünfte und Vermögensvorteile, die während des ehelichen Zusammenlebens zum Lebensunterhalt bestimmt waren, mit ihren Surrogaten nach Trennung und Scheidung über die Differenzmethode unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden. Die Umsetzung dieser Theorie soll zunächst anhand des Beispiels Karrieresprung verdeutlicht werden. |